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Jugdment
Zum Anspruch auf Beihilfe für ein Elektromobil

Court:

OVG Bremen 2. Senat


File Number:

2 A 112/99


Judgment of:

15 Dec 1999


Leitsatz:

Der Dienstherr kann aufgrund der Fürsorgepflicht gehalten sein, einem an Multipler Sklerose erkrankten Beamten eine Beihilfe für ein Elektromobil zu gewähren.

Orientierungssatz:

Aufgrund des Krankheitsbildes im Einzelfall dient ein Elektromobil nicht lediglich dazu, die "Unbequemlichkeiten" des Lebens zu erleichtern, sondern es tritt an die Stelle nicht mehr oder nicht voll funktionstüchtiger Körperorgane. Erst das Elektromobil ermöglicht es dem Betroffenen, Strecken von mehr als 20 Meter Entfernung ohne fremde Hilfe zurückzulegen, sich also vornehmlich im Freien ohne Begleitperson zu bewegen. Diese Möglichkeit kann dem Grundbedürfnis des Menschen nach einem gewissen körperlichen Freiraum zugeordnet werden. Das Elektromobil schafft die Voraussetzungen dafür, daß der Betroffene die Krankengymnastiktermine, Arztbesuche, Einkäufe und Sozialkontakte aktiv und selbständig aufsuchen bzw tätigen kann.

Legal Recourse:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Source:

JURIS-GmbH

Reference Number:

MWRE006970000


Last Update: 9 Mar 2001