Jugdment
Blinde Studentin hat Anspruch auf einen Spezial-Computer
Court:
VG Braunschweig
File Number:
4 A 4283/92
Judgment of:
25 Nov 1993
VG Braunschweig
4 A 4283/92
25 Nov 1993
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte sich mit der Klage einer blinden Studentin mit Retinitis Pigmentosa zu beschäftigen, die für die Zeit ihres Studiums einen speziell ausgerüsteten Computer für Blinde vom Landessozialamt bezahlt bekommen wollte.
Die Studentin der Psychologie hatte zu Beginn ihres Studiums einen Spezial-Computer mit großformatigem Farbmonitor, Großschrift und synthetischer Sprechausgabe beantragt. Sie begründete ihren Antrag damit, daß sie ohne ein solches Hilfsmittel ihre schriftlichen Arbeiten nur mit Hilfe Dritter vorbereiten könne. Auch das Erheben von Daten sowie das Anfertigen von Praktikumsberichten wäre ihr sonst nur mit einem erheblichen Mehraufwand möglich. Ferner könne sie mit dem Textverarbeitungsprogramm während der Vorlesungen die Texte blind mitschreiben und diese dann zuhause bearbeiten. Anderenfalls müßte sie die Vorlesung auf Kassette aufnehmen und später abhören, was wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen würde.
Trotz dieser Argumente war das Landessozialamt der Ansicht, daß die Beschaffung des Computer-Arbeitsplatzes zur Durchführung eines Psychologiestudiums nicht "erforderlich" sei.
Das Verwaltungsgericht folgte jedoch der Ansicht der Studentin, daß sie im Rahmen der Eingliederungshilfe grundsätzlich Anspruch auf einen Blinden-PC habe, da die Ausrüstung der Klägerin mit einem PC sehr wohl erforderlich im Sinne des § 9 Abs. 3 Eingliederungshilfe-VO sei. Das Gericht führte aus, daß dem Behinderten die Hilfe gewährt werden solle, die es ihm ermögliche, in der Umgebung von Nichtbehinderten ähnlich wie diese zu leben. Die Klägerin müsse daher die Möglichkeit erhalten, eine ihrer Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung zu absolvieren. Die Anschaffung eines Blinden-PC sei daher sinnvoll, zumal zu berücksichtigen sei, daß dadurch erhebliche Kosten für Vorlesekräfte eingespart würden.
Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.
Selbsthilfe 04/05/06 1994
R/R0411
Last Update: 14 Apr 1997