Jugdment
Kostenübernahme von Lesegeräten durch die Krankenversicherung
Court:
BSG
File Number:
3 RK 6/95
Judgment of:
23 Aug 1995
BSG
3 RK 6/95
23 Aug 1995
In den beiden vom DBV gegen eine Krankenkasse geführten Musterprozessen, in denen es jeweils um die Versorgung eines Blinden mit einem Lesegerät ging, hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 23.08.1995 jeweils positiv entschieden. Die schriftlichen Urteile liegen noch nicht vor. Am selben Tag wurde über zwei gleichgelagerte Fälle entschieden; mit anderen Aktenzeichen.
Der mündlichen Aussage von Herrn Rechtsanwalt Demmel zufolge, der für den DBV die Prozessvertretung übernommen hatte, hat das BSG erstmals ein Lesegerät durch Urteil zugesprochen (bisher gab es seitens BSG nur eine Abweisung und zwei Rückverweisungen an die Vorinstanz). Es wurden neue Kriterien für die Bewilligung aufgestellt. Im wesentlichen soll auf den zu erwartenden zeitlichen Umfang der Gerätenutzung abgestellt werden. Auf den vorlesenden Ehegatten oder einen sonstigen sehenden Helfer darf nicht mehr verwiesen werden.
Ein an das Lesegerät gekoppelter PC ist vom Versicherten selbst zu finanzieren.
Geschlossene Systeme (Scanner, PC, Sprachausgabe) hat die Krankenkasse voll zu zahlen, wenn der PC nicht gesondert nutzbar ist (kleine Tastatur).
Es wurde über zwei gleichgelagerte Fälle entschieden.
Vergleichen Sie hierzu das Urteil mit dem Aktenzeichen 3 RK 8/95.
Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.
Die Gegenwart 10/1995
R/R0272
Last Update: 17 Nov 1995