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Bibliographische Angaben zur Publikation
Wie das Coronavirus uns zeigt, dass Arbeitsschutz relativ ist
Autor/in:
Willich, Thomas
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Betriebliche Prävention, 2020, 132. Jahrgang (Heft 5), Seite 199, Berlin: Schmidt, ISSN: 2365-7626
Jahr:
2020
Link(s):
Abstract:
Wie das Coronavirus uns zeigt, dass Arbeitsschutz relativ ist
Der Autor erörtert in diesem Artikel zunächst, dass die Schutzpflicht im Arbeitsschutz nicht absolut gilt, sondern nur, soweit es die Natur der Dienstleistung gestattet. Das Bundesarbeitsgericht kennt daher die so genannte 'Relativitätsklausel' und auch der Arbeitsschutz-Grundsatz enthält eine 'Soweit-wie-möglich-Klausel' und fordert 'nur', dass Gefährdungen 'möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird'.
Anhand von zwei Beispielen erläutert der Autor, wie das Coronavirus eindrucksvoll verdeutlicht, dass Arbeitsschutz relativ ist. Er stellt heraus, dass im Fall dieser Pandemie bestimmte Schutzbestimmungen als wichtiger eingestuft werden als andere, wodurch manche Maßnahmen durchaus zu einer Einschränkung des Arbeitsschutzes führen können.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Betriebliche Prävention (vormals BPUVZ, die BG)
Homepage: https://www.beprdigital.de/archiv.html
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0156/0239
Informationsstand: 23.12.2020