Icon Literatur
Icon Grey Literature

Document type: Grey literature Handbook/Guidebook Online-Publication
Publication title: Hörgeräteversorgung am Lärmarbeitsplatz - kombinierbare Systeme nach DGUV Grundsatz 312-002 und aktuelle Entwicklungen

Supertitle:

Fachbereich AKTUELL, Sachgebiet Gehörschutz, Volume number: FBPSA-011

Author:

n/a

Editor:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV); DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Source:

Berlin: Self-published, 2022, Stand: 21.03.2022, 7 pages

Year:

2022

Der Text ist von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV); DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Den Text gibt es seit:
2022

Online-Publikation anzeigen (HTML)

Where can you get the text?

DGUV Fachbereich Verwaltung
Verwaltungsberufsgenossenschaft
https://www.dguv.de/fb-verwaltung/index.jsp

DGUV Fachbereich Verwaltung
Verwaltungsberufsgenossenschaft
https://www.dguv.de/fb-verwaltung/index.jsp

Please address yourself to a library, the editors, the publishers or bookstores and newsagents to obtain literature.

Hörgeräteversorgung am Lärmarbeitsplatz - kombinierbare Systeme nach DGUV Grundsatz 312-002 und aktuelle Entwicklungen

Hörgeräte können dann im Lärmbereich verwendet werden, wenn ihre Eignung für diesen speziellen Einsatzfall nachgewiesen wurde. Die Ohrpassstücke ausgeschalteter Hörgeräte sind kein Ersatz für Gehörschützer. Deshalb sind im Lärmbereich nur Hörgeräte zulässig, die gemeinsam mit einer passenden Gehörschutz-Otoplastik neben der Hörgerätefunktion auch eine Schutzfunktion als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) haben.

Bis zum Jahr 2020 bestand nur die Möglichkeit, sogenannte Komplettsysteme nach dem IFA-Prüfgrundsatz GS-IFA-P14 als Gehörschutz zuzulassen. Dabei werden Hörgerät und Ohrpassstück (Gehörschutz-Otoplastik) als feste Einheit geprüft und zertifiziert. Mit dem DGUV Grundsatz 312-002 und dem IFA-Prüfgrundsatz GS-IFA-P16 besteht seit November 2020 die Möglichkeit, sogenannte kombinierbare Hörgeräte-Systeme einzusetzen. Dabei muss das Hörgerät die Anforderungen des DGUV Grundsatzes 312-002 erfüllen, was durch eine Prüfung bei einer Prüfstelle für Bauartprüfungen von Hörgeräten nachgewiesen wird.

Das Ohrpassstück wird als Gehörschutz-Otoplastik nach GS-IFA-P16 zugelassen. Dabei ist jeweils die Schnittstelle zwischen den Komponenten zu spezifizieren. Gängige Ankopplungsmöglichkeiten für Hörgeräte-Ohrpassstücke sind Schallschläuche mit einem Innendurchmesser von 2 mm, Dünnschläuche mit Innendurchmesser von 1 mm (Slim tubes) oder externe Hörer (Lautsprecherwiedergabe im Gehörgang vor dem Trommelfell).

[Aus: Information der Herausgebenden]

Reference Number:

R/NV5377x06

Last Update: 8 Sep 2022