Jan 5, 2026 | Urteil des Bundessozialgerichts zur Kraftfahrzeughilfe
Wert kreditfinanzierter Altwagen mindert Kfz-Hilfe
Das Bundessozialgericht (5. Senat) hat am 27. November 2025 entschieden, dass der Wert eines Altfahrzeugs bei der Gewährung von Leistungen nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) vom Förderbetrag abzuziehen ist, auch wenn das Fahrzeug kreditfinanziert war und im Eigentum der finanzierenden Bank stand.
Maßgeblich ist, dass das Altfahrzeug für den Menschen mit Behinderung vor der Anschaffung des Neufahrzeugs nutzbar war; auf das Eigentum kommt es nicht an. Eine Differenzierung zwischen eigen- und fremdfinanzierten Altfahrzeugen sieht die KfzHV nicht vor.
Mehr zum Urteil: Aktenzeichen B 5 R 11/24 R
(pt)