May 8, 2025 | Höhere Ausgleichsabgabe für 2025
REHADAT-Ersparnisrechner aktualisiert

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.
Die Staffelbeträge erhöhen sich ab dem Anzeigejahr 2025 wie folgt:
Unternehmensgröße | Anzahl Pflichtarbeitsplätze |
Anzahl besetzter Pflichtarbeitsplätze |
Kosten pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz 2024 |
Kosten pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz ab 2025* |
---|---|---|---|---|
60 und mehr Arbeitsplätze | 5 % | 0 % | 720,- € | 815,- € |
5 % | > 0 % bis < 2 % | 360,- € | 405,- € | |
5 % | 2 % bis < 3 % | 245,- € | 275,- € | |
5 % | 3 % bis < 5 % | 140,- € | 155,- € | |
40 bis weniger als 60 Arbeitsplätze | 2 | 0 | 410,- € | 465,- € |
2 | > 0 bis < 1 | 245,- € | 275,- € | |
2 | 1 bis < 2 | 140,- € | 155,- € | |
20 bis weniger als 40 Arbeitsplätze | 1 | 0 | 210,- € | 235,- € |
1 | > 0 bis < 1 | 140,- € | 155,- € | |
weniger als 20 Arbeitsplätze | keine Pflichtarbeitsplätze = keine Ausgleichsabgabe |
* Die neuen Staffelbeträge für das Anzeigeverfahren 2025 sind erstmalig fällig zum 31.03.2026.
Mit dem aktualisierten REHADAT-Ersparnisrechner können Sie annähernd berechnen, wie hoch Ihre Ausgleichsabgabe mit den neuen Staffelbeträgen sein wird und wie Sie die Abgabe reduzieren können: