Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber ist ein Alten- und Pflegeheim.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiterin:
Die Frau hat eine degenerative Veränderung der
Lenden- sowie Halswirbelsäule und eine
Erkrankung der Schultergelenke. Sie sollte keine schweren Hebe- sowie Tragarbeiten ausführen und die häufige sowie dauerhafte Einnahme bestimmter Körperhaltungen (gebückt oder gebeugt) vermeiden. Der
GdB (Grad der Behinderung) beträgt 50.
Beruf:
Die Frau ist als Schwesternhelferin in dem Alten- und Pflegeheim angestellt.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Zu den Arbeitsaufgaben der Schwesternhelferin gehören hauptsächlich das Waschen und die Grundpflege der Bewohner des Heimes. Durch die Folgen ihrer Behinderungen wurde die Erledigung dieser Aufgaben jedoch immer schwieriger für die Mitarbeiterin, da sie mit einer erheblichen körperlichen Belastung verbunden ist.
Von Seiten der Einrichtung wurde deshalb in das Haus, in dem die Schwesternhelferin tätig ist, ein Aufzug eingebaut. Der Aufzug ermöglicht es die Patienten in Betten liegend stufenlos in die einzelnen Abteilungen zu befördern, ohne sie jeweils in Rollstühle umzusetzen. Zusätzlich wurden zwei höhenverstellbare Badewannen installiert und zwei Patientenlifter bereitgestellt, um die Belastungen durch das häufige Bücken sowie schwere Heben und Tragen für die schwerbehinderte Schwesternhelferin zu reduzieren.
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