Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber war eine Bäckereikette.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mannes:
Der Mann ist an Multipler Sklerose (
MS) mit krankheitsbedingten Schüben erkrankt und nimmt deshalb Medikamente ein. Behinderungsbedingt kann er nachts nicht mehr tätig sein und es kommt bei länger andauernden Arbeiten zu Erschöpfungszuständen mit Lähmungserscheinungen an den Armen - besonders rechts. Er benötigt deshalb, wegen der Erschöpfungszustände, längere Erholungspausen während der Arbeitszeit.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann ist Bäckermeister und arbeitete in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Nach dem Ablauf des Arbeitsvertrages wurde er vom Arbeitgeber nicht weiter beschäftigt
bzw. nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, da er unter den vorliegenden und für den Beruf üblichen Arbeitsbedingungen die Tätigkeit nicht weiter ausüben konnte. Nach dem Ende der befristeten Beschäftigung wurde der Bäckermeister arbeitslos.
Weg in die Selbständigkeit:
Der Bäckermeister meldete sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend. Bereits während des Beschäftigungsverhältnisses bei seinem letzten Arbeitgeber entwarf er für sich ein Konzept zur Existenzgründung mit Ziel durch eine entsprechende Arbeitsorganisation weiter als Bäcker erwerbstätig sein zu können. Er stellte schließlich sein Konzept mit dem Weg in die Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur vor. Die Arbeitsagentur vermittelte den Kontakt zur Handwerkskammer und einer Existenzgründungsberatung, die das Konzept
bzw. den Businessplan überprüfte und Hinweise gab.
Die Idee war regionale Backwaren über eine Erzeugergemeinschaft, über direkte Kundenbestellungen
(z. B. für Veranstaltungen) oder auf dem Markt und vor einer anzumietenden Backstube (ohne Laden) zu vertreiben
bzw. zu verkaufen.
Der Businessplan wurde von der Arbeitsagentur für umsetzbar befunden und ein Gründungszuschuss sowie zinsloses Darlehen bewilligt. In Zusammenarbeit mit dem Fachberater der Handwerkskammer erhielt der Bäckereimeister eine technische Beratung und Unterstützung bei der Beantragung der einzusetzenden technischen Arbeitshilfe für den anzuschaffenden Transporter beim Integrationsamt. Mit Hilfe des Gründungszuschusses und des Darlehens konnte der Bäckermeister eine leerstehende Backstube anmieten, die benötigten Arbeitsgeräte und Maschinen
(z. B. Backofen und Knetmaschine) gebraucht anschaffen und das erforderliche Transportfahrzeug ebenfalls gebraucht kaufen.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Bäckermeister stellt Teigwaren (Brot, Brötchen und Stollen
usw.) in der gemieteten Backstube her und verkauft diese
u. a. auf Bestellung sowie einmal wöchentlich vor der Backstube und an einem anderen Tag auf dem Markt. Das für den Transport der Backwaren eingesetzte Fahrzeug wurde zur Verringerung der Belastungen bei der Lastenhandhabung mit einer Verladerampe zum Be- und Entladen ausgerüstet.
Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:
Arbeitsorganisation:
Durch die Selbstständigkeit kann der Bäckermeister Arbeitsgeschwindigkeit, Arbeitsabläufe und erforderliche Erholungsphasen
bzw. Pausen selber festlegen. Er spezialisierte sich auf Brot und Brötchen mit Mehl aus der Region und Teig mit langen Ruhezeiten. Durch die Umstellung ist es ihm möglich Teig an einem Tag herzustellen und erst am Tag darauf zu backen. Infolge dieser Umstellung und der damit verbundenen Flexibilität konnten Stressfaktoren und Erschöpfungszustände vermieden werden - so verbesserte sich auch der Gesundheitszustand des Mannes.