Harninkontinenz und Stuhlinkontinenz
Inkontinenz bedeutet, dass Harn- und/oder Stuhlabgang nicht mehr kontrolliert werden kann.
Zur Unterstützung der betroffenen Personen können Katheter und Kondomurinale den Urin ableiten, Urinbeutel und Urinflaschen den Urin auffangen und Einlagen und Vorlagen den Urin aufsaugen. Mithilfe von bestimmtem Training kann die Beckenbodenmuskulatur wieder gestärkt und der Inkontinenz entgegengewirkt werden. Bestimmtes Zubehör ermöglicht es Betroffenen, sich selbst zu versorgen und nicht auf die Unterstützung von Pflegepersonal angewiesen zu sein.
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als Schwerbehindert. Der GdB bei Harn- und Stuhlinkontinenz liegt in der Regel zwischen 10 und 50.
Betroffene von Harninkontinenz können meistens ihren Beruf noch weiter ausführen. Um den Arbeitsalltag zu erleichtern, können aber einige Hinweise befolgt werden:
- keine schweren Lasten über 10 kg heben
- Arbeitsplatz in der Nähe von Toiletten einrichten
- behindertengerechte Toiletten mit eigenem Waschbecken installieren