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Angaben zum Urteil
Sachleistung - Kostenerstattung - Wirtschaftlichkeitsgebot - Elektrorollstuhl - Höchstgeschwindigkeit
Gericht:
BSG
Aktenzeichen:
B 9 V 3/03 R
Urteil vom:
11.11.2004
Grundlage:
BVG § 18 Abs. 2 und Abs. 4 / OrthV § 12 Abs. 1 bis 4
Leitsatz:
Die Versorgungsverwaltung kann verpflichtet sein, einen Rollstuhl mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 10 km/ h als erweiterte Sachleistung - unter Beteiligung des Beschädigten an den Mehrkosten gegenüber denen für einen Rollstuhl mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 6 km/h (normale Sachleistung) - zu liefern oder die Kosten hierfür insoweit zu erstatten.
Orientierungssatz:
1. Eine Begrenzung des Leistungsumfangs des § 18 Abs. 2 S 1 BVG durch die Orthopädieverordnung (OrthV) ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 24a BVG gedeckt.
2. Unvermeidbare Umstände, die die Inanspruchnahme der Krankenkasse oder Verwaltungsbehörde unmöglich gemacht haben i.S. des § 18 Abs. 4 S. 1 BVG, sind - wie auch im Krankenversicherungsrecht - insbesondere dann anzunehmen, wenn die Behörde eine Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl. BSG vom 10. Dezember 2003 - B 9 VS 1/01 R = SozR 4-3100 § 18 Nr. 1, BSG vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 12/02 R) oder wenn von vornherein feststand, dass die Sachleistung (zu Unrecht) abgelehnt werden soll (vgl. BSG vom 5. November 1997 - 9 RV 10/96).
Quelle: Sozialrecht+Praxis 2/2006, S. 105
2. Unvermeidbare Umstände, die die Inanspruchnahme der Krankenkasse oder Verwaltungsbehörde unmöglich gemacht haben i.S. des § 18 Abs. 4 S. 1 BVG, sind - wie auch im Krankenversicherungsrecht - insbesondere dann anzunehmen, wenn die Behörde eine Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl. BSG vom 10. Dezember 2003 - B 9 VS 1/01 R = SozR 4-3100 § 18 Nr. 1, BSG vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 12/02 R) oder wenn von vornherein feststand, dass die Sachleistung (zu Unrecht) abgelehnt werden soll (vgl. BSG vom 5. November 1997 - 9 RV 10/96).
Quelle: Sozialrecht+Praxis 2/2006, S. 105
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
SG Schleswig vom 8. August 2001 - S 5 V 19/00
LSG Schleswig-Holstein vom 18. Dezember 2002 - L 2 V 60/01
Quelle:
Hinweis:
Fachbeiträge zum Thema finden Sie im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) unter:
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/a/A_2005-4...
Referenznummer:
R/R2051
Weitere Informationen
Themen:
- Elektrorollstühle, Scooter /
- Hilfsmittel /
- Hilfsmittel für die Mobilität /
- Hilfsmittelwahlrecht /
- Sachleistungsprinzip
Schlagworte:
- 10-km-Version /
- 6-km-Version /
- Beinamputation /
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Informationsstand: 21.02.2005