Bei der Prothesenversorgung von fehlenden Zähnen wird zwischen Totalprothese, zahnlosem Kiefer und partiellem Zahnersatz (einzelne Zähne sind noch erhalten und als Haltestützen notwendig) unterschieden.
Die Totalprothese:
Totalprothesen werden in der Regel aus Kunststoff hergestellt und saugen sich durch die Randgestaltung auf der Schleimhaut selbst fest. Da sich der Kiefer verändert, sind meist regelmäßige Unterfütterungen notwendig. Für Allergiepatienten gibt es sogenannte monomerfreie Kunststoffe, die entweder thermoplastisch oder aus Kunststoffen mit geringem Monomeranteil verarbeitet werden. Ästhetisch können die verwendeten Zähne noch charakterisiert werden. Dies ist auch mit dem Prothesenkunststoff, im Bereich der Zahnhälse, durch Einlegen von Farbpigmenten möglich.
Die Teilprothese:
Teilprothesen, auch Modellgussprothese genannt, werden aus Chrom-Kobalt-Molybdän-Legierungen gefertigt. Eine Metallklammer umschließt die noch bestehenden Zähne, die als Halteelemente notwendig sind. Der Nachteil ist, dass der Haltezahn durch die Reibewirkung der Metallklammer geschädigt werden kann. Die zu ersetzenden Zähne werden in einen sogenannten Kunststoffsattel eingearbeitet. Die Modellgussprothese ist die Standardversorgung.
Die Kombinationsprothese:
Ein Teil oder alle noch erhaltenen Zähne werden überkront, um Halteelemente, sogenannte Geschiebe, Riegel oder Teleskopkronen zu befestigen. Dadurch wird ein fester Halt gewährleistet. Durch das leichte Herausnehmen des Zahnersatzes ist eine gute Reinigung und Hygiene möglich. Der feste Halt der Prothese kann durch das Aktivieren der Geschiebeteile nachjustiert werden. Außerdem sind Teleskopprothesen auch nach Jahren erweiterbar, unter Umständen bis zur Totalprothese. Bei Kombinationsarbeiten, die als hochwertige Versorgung angesehen werden kann, wird besonders auf Individualität und Ästhetik geachtet.
Die Preise sind auf Anfrage beim Hersteller / Vertreiber erhältlich.