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Angaben zum Urteil
Versorgung eines serbischen Kriegsopfers mit einer Arm- und Augenprothese nach dem BVG
Gericht:
BSG
Aktenzeichen:
B 9/9a V 1/06 R
Urteil vom:
08.11.2007
Tenor:
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2003, der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 8. Februar 2001 sowie die ablehnende Entscheidung im Bescheid des Beklagten vom 30. Juli 1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Januar 1998 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen. Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
SG Frankfurt/M. Gerichtsbescheid vom 08.02.2001 - S 11 V 2101/98
LSG Hessen Urteil vom 11.12.2003 - L 5 V 506/01
Quelle:
Referenznummer:
R/R2911
Weitere Informationen
Themen:
- Hilfsmittel /
- Prothesen
Schlagworte:
- Amputation /
- Armbehinderung /
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- BSG /
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Informationsstand: 06.03.2008