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Angaben zum Urteil
Ausstattung mit einer Perücke zur Vorbeugung gegen drohende Behinderung - Glatzenbildung bei Männern
Gericht:
LSG München 4. Senat
Aktenzeichen:
L 4/Kr 45/77
Urteil vom:
13.09.1978
Grundlage:
RVO § 182 Abs 1 Nr 1 Buchst c Fassung 1974-08-07 / RVO § 182b Fassung 1974-08-07 / RVO § 182 Abs 1 Nr 1 Buchst b Fassung 1974-08-07 / RVO § 182a Fassung 1974-08-07
Sonstiger Orientierungssatz:
1. Die gesellschaftliche Integration von Männern - insbesondere im fortgeschrittenen Alter - wird durch den häufig vorkommenden Schwund des Haupthaares nicht beeinträchtigt. Demzufolge ist die Gewährung einer Perücke - von Einzelfällen entstellender Veränderungen der Kopfhaut abgesehen - grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Die Ausstattung mit einem Toupet zu dem Zwecke, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, setzt voraus, daß die Behinderung eine gewisse Erheblichkeit aufweist. Unterkühlungsbeschwerden, Schnupfen und Kopfschmerzen können nicht als Behinderungen von gewisser Erheblichkeit angesehen werden.
Die Gewährung eines Toupets muß auch gerade dann ausgeschlossen sein, wenn zur Vorbeugung gegen zukünftige Beschwerden Gegenstände und Maßnahmen der allgemeinen Lebensführung, insbesondere das Tragen von Kopfbedeckungen ausreichen und zumutbar sind.
2. Die Ausstattung mit einem Toupet zu dem Zwecke, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, setzt voraus, daß die Behinderung eine gewisse Erheblichkeit aufweist. Unterkühlungsbeschwerden, Schnupfen und Kopfschmerzen können nicht als Behinderungen von gewisser Erheblichkeit angesehen werden.
Die Gewährung eines Toupets muß auch gerade dann ausgeschlossen sein, wenn zur Vorbeugung gegen zukünftige Beschwerden Gegenstände und Maßnahmen der allgemeinen Lebensführung, insbesondere das Tragen von Kopfbedeckungen ausreichen und zumutbar sind.
Fundstelle:
Meso B 340/27 (ST1-2)
Quelle:
Referenznummer:
KSRE021211112
Weitere Informationen
Themen:
- Hilfsmittel /
- Prothesen
Schlagworte:
- Behinderung /
- Entstellung /
- Glatze /
- Haarausfall /
- Haarersatz /
- Haarverlust /
- Heilmittel /
- Hilfsmitteleigenschaft /
- Kahlköpfigkeit /
- Kälteempfindlichkeit /
- Kopfbedeckung /
- Kostenübernahme /
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- Urteil /
- Zumutbarkeit
Informationsstand: 01.03.1993