Das Unternehmen stellt individuell angepasste Kinderrollstühle und Handbikes her.
Durch einen Unfall kam es zu einer Querschnittslähmung des Mannes, die zu einer Lähmung der unteren Extremitäten
bzw. Beine führte. Er ist behinderungsbedingt auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen. Außerdem sind durch die Behinderung und die erforderliche Rollstuhlnutzung sein Bewegungs- sowie Greifraum (Bild 1) und die Fähigkeit Lasten zu handhaben eingeschränkt.
Der Mann ist ausgebildeter Karosseriebauer und arbeitet beim Arbeitgeber im Werkstattbereich als Mechaniker.
In der Werkstatt des Unternehmens montiert der Mitarbeiter Rollstühle und Handbikes. Die zu montierenden Rollstühle und Handbikes werden mit Hilfe eines mobilen Hebesystems (Bild 2), dessen Standort einfach mit einem Gabelhubwagen verändert werden kann, auf die Werkbank befördert und dort entsprechend zur Montage positioniert. Die Steuerung des Hebesystems wurde für die Nutzung durch den Rollstuhlfahrer mit einem Hängetaster und einem mechanischem Lastenaufnahmemittel ausgestattet. Die Werkbank kann mit dem Rollstuhl unterfahren werden und elektrisch, in Abhängigkeit des zu bearbeitenden Werkstückes, auf die optimale ergonomische Arbeitshöhe verfahren
bzw. positioniert werden. Die zur Montage der Rollstühle und Handbikes erforderlichen Werkzeuge befinden sich in einem Werkstattwagen mit Rollen, der dicht in der Nähe zur Werkbank abgestellt werden kann, so dass der Mitarbeiter einen schnellen Zugriff auf Werkzeug und gleichzeitig zusätzliche Ablageflächen innerhalb seines Greifraums hat. Für die auszuführenden Arbeiten benötigt der Mitarbeiter auch eine Tischbohrmaschine, die auf einem unterfahrbaren und in der Höhe optimal angepassten Arbeitstisch steht. Die Höhenverstellung des Bohrkopfes der Tischbohrmaschine wird durch eine Gasdruckfeder unterstützt. Dennoch war der erforderliche Kraftaufwand zur Höhenverstellung aus der sitzenden Position nicht aufzubringen. Die Gasdruckfeder wurde durch einen elektrisch betriebenen Spindelantrieb ersetzt, so dass ein einfaches Einstellen auf die unterschiedlichen Werkstücke möglich wird. Auch Schleifarbeiten kann der Mitarbeiter direkt am Arbeitsplatz ausführen. Hierfür wurde ein Absaugsystem mit Schwenkarm für entstehende Stäube am Arbeitsplatz installiert. Durch das Verlegen des Schleifarbeitsplatzes an seine Werkbank entfallen zusätzliche Wege und Transporte bei der Werkstückbearbeitung. Außerdem ermöglichen dem Mitarbeiter die von der Decke abgehängten flexiblen Anschlussleitungen im gesamten Arbeitsbereich, der über ausreichend große Bewegungsflächen für den Rollstuhlfahrer verfügt, uneingeschränkten Zugriff auf Strom und Druckluft.
Durch die Arbeitsplatzgestaltung konnte für den Mitarbeiter ein selbstständiges und behinderungsgerechtes Arbeiten ermöglicht werden.
Die Wege im Unternehmen und die Sanitär- sowie Sozialräume waren bereits für Rollstuhlfahrer barrierefrei gestaltet. Die Wege im Unternehmen wurden dazu mit Rampen sowie Türen mit elektrischen Türantrieben und die Sanitärräume mit entsprechenden Hilfsmitteln
(z. B. Waschbecken, Toilette, Spiegel, Stützhandgriffe und Notrufanlage) zur Nutzung für Rollstuhlfahrer ausgestattet
(z. B. zum Umsetzen vom Rollstuhl auf die Toilette).