Uhren und Zeitmessgeräte

Um Uhren oder Wecker auch für blinde oder taube Personen zugänglich zu machen, gibt es Geräte mit bestimmten Zusätzen.

Sprachausgaben, Vibrationsanzeigen oder tastbare Informationen ermöglichen sehgeschädigten Personen die Nutzung von Armbanduhren, Wecker, Wanduhren und Zeitmesser. Wecker mit Blitz- oder Lichtfunktion sind hingegen für hörgeschädigte Personen geeignet.

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