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Praxisbeispiel
Neueinstellung eines Fachpraktikers für Zerspanungsmechanik

Wo lag die Herausforderung?

Der Zerspanungsmechaniker kann im Produktionsbereich akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Warnsignale, behinderungsbedingt nicht wahrnehmen.

Was wurde gemacht?

Er erhielt für Lärmbereiche zugelassene Hörgeräte zur Verstärkung von Sprache und Dämpfung der Störgeräusche, die durch die Maschinen und Förderer in der Halle verursacht werden. So wird die Kommunikation in der Halle und am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten sowie Kollegen ermöglicht und die akustische Wahrnehmung von Warnsignalen zur Unfallverhütung gewährleistet.

Schlagworte und weitere Informationen

Die Hörgeräte wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Krankenkasse zum Ausgleich der Behinderung mit einem Festbetrag gefördert. Da der Fachpraktiker an seinem Arbeitsplatz auch Sprache und spezielle akustische Signale im Lärmbereich wahrnehmen und dabei gleichzeitig vor Lärm geschützt werden muss, war eine behinderungsgerechte Versorgung mit Hörgeräten zum Festbetrag nicht möglich. Der Mehrbedarf für geeignete Hörgeräte wurde deshalb von der Arbeitsagentur im Rahmen der Neueinstellung gefördert, wobei die Beratung durch deren Technischen Beratungsdienst erfolgte. Die Arbeitsagentur förderte auch die Erstausbildung im BBW und dem Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss als monatlichen Lohnkostenzuschuss, da der Fachpraktiker schwerbehindert ist, arbeitslos war und die Einarbeitung mehr als das sonst übliche Maß erforderte.
Die Beratung, Messungen sowie Anpassung der Hörgeräte erfolgte durch einen Hörgeräteakustiker.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummer der Arbeitsagenturen.

Unternehmen:

Das mittelständische Unternehmen stellt Drehteile nach Auftrag der Kundschaft in Lohnfertigung her.

Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:

Der Mann ist hochgradig schwerhörig und nur sehr eingeschränkt fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Für ihn müssen deshalb hörbare Informationen so verstärkt werden, dass sie von dem Mann wieder akustisch wahrgenommen werden können – ohne dabei auch Lärm zu verstärken, um das Hörvermögen nicht noch weiter zu verschlechtern.

Ausbildung und Beruf:

Der Mitarbeiter absolvierte in einem Berufsbildungswerk (BBW) eine Ausbildung zum Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik. Beim Unternehmen wurde er neu für die Dreherei als Zerspaner eingestellt.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Der Fachpraktiker arbeitet in der Produktion an CNC-Drehmaschinen zur Herstellung von Drehteilen und wurde zu Beginn seiner Tätigkeit entsprechend eingearbeitet. Die Programme werden überwiegend in der Arbeitsvorbereitung geschrieben und dann in die Maschinen überspielt. Dabei kann es vorkommen, dass noch Korrekturen vom Fachpraktiker an der jeweiligen Maschine bzw. am jeweiligen Programm vorgenommen werden müssen. Neben der Bestückung der Maschinen mit Material und Werkzeugen, ist er auch für das Einrichten der Maschine, die Kontrolle bzw. Überprüfung der Qualität und Wartung sowie Reinigung zuständig. Späne und die gedrehten Werkstücke werden über Förderer zu Behältern transportiert. Durch den Einsatz der Maschinen und Förderer in der Produktionshalle entsteht Lärm bzw. entstehen Störgeräusche, die es dem Mitarbeiter erschweren wichtige akustische Informationen (Sprache, Warnsignale usw.) wahrzunehmen.
Der Mitarbeiter erhielt deshalb für Lärmbereiche zugelassene Hörgeräte mit angepassten Hörprogrammen sowie speziellen Ohrpassstücken zur Verstärkung von Sprache und Dämpfung der Störgeräusche, die durch die Maschinen und Förderer verursacht werden. So wird die Kommunikation in der Halle und am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten sowie Kollegen ermöglicht und die akustische Wahrnehmung von Warnsignalen zur Unfallverhütung gewährleistet.

Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Schall/Lärm
  • IMBA - Unfallgefährdung

Referenznummer:

R/PB4197


Informationsstand: 26.07.2023