Wo lag die Herausforderung?
Die arbeitssuchende Druckerin ist geringgradig schwerhörig und hat außerdem eine Allergie gegen Lösungsmittel. Sie sollte beim neuen Arbeitgeber nicht mit Lösungsmittel in Berührung kommen und gegen Lärm geschützt werden.
Was wurde gemacht?
Sie wurde neu eingestellt und an einer modernen Offsetdruckmaschine eingesetzt, die nur einen geringen Geräuschpegel erzeugt und das berühren von Farben und Lösungsmitteln weitgehend verhindert. Außerdem ist die Maschine gering störanfällig. Sollte es einmal zu einer Störung kommen, so wird diese auch optisch angezeigt. Aufgrund weiterer Maschinen in der Druckerei verstärkt sich der Geräuschpegel. Das Unternehmen stellt deshalb den Beschäftigten Gehörschutz zur Verfügung.
Schlagworte und weitere Informationen
Das Unternehmen erhielt von der Arbeitsagentur einen Eingliederungszuschuss als monatlichen Lohnkostenzuschuss für die neu eingestellte und vorher arbeitslose gleichgestellte Mitarbeiterin. Unterstützend begleitete der Technische Beratungsdient die berufliche Inklusion - besonders unter dem Aspekt der behinderungsgerechten Gestaltung und des Arbeitsschutzes.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Tel.-Nummer der Arbeitsagenturen.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Tel.-Nummer der Arbeitsagenturen.
Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber ist eine kleine Druckerei, die eine Mitarbeiterin mit einer Schwerbehinderung neu einstellte.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiterin:
Die Frau ist hörbehindert bzw. geringgradig schwerhörig und hat außerdem eine Allergie gegen Lösungsmittel. Sie kann leise sprechende Personen schwer verstehen - besonders wenn Störgeräusche vorhanden sind. Sie bittet dann die Personen lauter zu sprechen oder sucht ruhigere Bereiche zur Kommunikation auf. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 30. Die Frau wurde auf Antrag von der Arbeitsagentur mit Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt.
Ausbildung und Beruf:
Die Frau ist Druckerin und war, bis sie vom Unternehmen neu eingestellt wurde, arbeitslos.
In REHADAT finden Sie auch Ausbildungseinrichtungen für Menschen mit Hörbehinderung.
In REHADAT finden Sie auch Ausbildungseinrichtungen für Menschen mit Hörbehinderung.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Mitarbeiterin wird in der Druckerei an einer modernen Offsetdruckmaschine zum Drucken für kleine und größere Auflagen eingesetzt.
Durch:
- den guten Bedienungskomfort (z. B. automatischer Einzug und Ausgabe des Druckpapiers) der Maschine,
- die weitgehende Vermeidung der Berührung von Farb- und Lösungsmitteln durch die Maschine sowie Drucktechnik,
- den niedrigen Geräuschpegel der Maschine beim Drucken und
- die geringe Störanfälligkeit
wird ein behinderungsgerechtes Arbeiten für die Mitarbeiterin ermöglicht.
Sollte es doch einmal zu einer Störung kommen, so wird dies akustisch signalisiert und optisch am Bedientableau der Maschine angezeigt.
Durch:
- den guten Bedienungskomfort (z. B. automatischer Einzug und Ausgabe des Druckpapiers) der Maschine,
- die weitgehende Vermeidung der Berührung von Farb- und Lösungsmitteln durch die Maschine sowie Drucktechnik,
- den niedrigen Geräuschpegel der Maschine beim Drucken und
- die geringe Störanfälligkeit
wird ein behinderungsgerechtes Arbeiten für die Mitarbeiterin ermöglicht.
Sollte es doch einmal zu einer Störung kommen, so wird dies akustisch signalisiert und optisch am Bedientableau der Maschine angezeigt.
Arbeitsschutz:
Aufgrund weiterer Maschinen in der Druckerei verstärkt sich der Lärm bzw. Schalldruckpegel. Das Unternehmen stellt deshalb den Beschäftigten Gehörschutzkapseln und -stöpsel zur Verfügung.
Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:
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Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
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Referenznummer:
R/PB1283
Informationsstand: 03.07.2019