Wo lag die Herausforderung?
Der Mann ist schwerhörig und nur sehr eingeschränkt fähig akustische Informationen wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verstärkt werden, dass sie von dem Mann akustisch wahrgenommen werden können - ohne dabei Lärm mit zu verstärken.
Was wurde gemacht?
Er erhielt Hörgeräte mit Zoom- und Filterfunktion zum besseren Verstehen von Sprache und Herausfiltern von Störschall bzw. Lärm, die auch beruflich in Lärmbereichen und zum Telefonieren eingesetzt werden können. Die noch verbleibenden Einschränkungen können durch eine Lichtsignalanlage mit Blitzlampe für das Telefonklingelsignal, Notizen oder Skizzen vermindert werden.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Hörgeräte wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Krankenkasse zum Ausgleich der Behinderung mit einem Festbetrag gefördert. Da der Betroffene an seinem Arbeitsplatz auch Sprache im Lärmbereich wahrnehmen und dabei gleichzeitig vor Lärm geschützt werden muss, war eine behinderungsgerechte Versorgung mit Hörgeräten zum Festbetrag nicht möglich. Der Mehrbedarf für geeignete Hörgeräte wurde deshalb von der Rentenversicherung gefördert. Die Lichtsignalanlage wurde vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Rentenversicherung und Integrations- bzw. Inklusionsämter.
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Arbeitgeber:
Das Unternehmen ist ein Handwerksbetrieb bzw. Goldschmiedebetrieb mit Verkaufsladen, Werkstatt und sechs Beschäftigten.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:
Der Mann ist schwerhörig und nur sehr eingeschränkt fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verstärkt werden, dass sie von dem Mann wieder akustisch wahrgenommen werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Lärm nicht mit verstärkt werden darf, um das bereits geschädigte Hörvermögen nicht weiter zu schädigen. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 60. Sein Schwerbehindertenausweis beinhaltet das Merkzeichen RF.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann ist gelernter Goldschmied und arbeitet seit einigen Jahren bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Sie finden auch Ausbildungseinrichtungen für schwerhörige und gehörlose Menschen in REHADAT.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Arbeitsplatz des Goldschmiedes mit Hörbehinderung befindet sich in der Werkstatt des Betriebes. In der Werkstatt bearbeitet bzw. bearbeiten der Goldschmied und seine fünf Kollegen Schmuck manuell und maschinell, z. B. durch Hämmern und Schleifen. Dabei entsteht Lärm, der es dem Goldschmied mit Hörbehinderung zusätzlich erschwert wichtige akustische Informationen (Sprache, Klingelsignale usw.) wahrzunehmen.
Der Mitarbeiter erhielt deshalb geeignete digitale Hörgeräte mit Zoom- und Filterfunktion zum besseren Verstehen von Sprache und Dämpfung von Störschall bzw. Lärm, die auch beruflich in Lärmbereichen und zum Telefonieren eingesetzt werden können. Das Telefonieren erfolgt dabei zur besseren Verständigung über die T-Spule (Telefonspule) des Hörgerätes und dem bereits vorhandenen Telefon in der Werkstatt, dessen Hörer ausreichend elektromagnetische Wellen an die T-Sule des Hörgerätes senden kann. Die Sprache kann so ohne Nebengeräusche direkt von der Quelle wahrgenommen werden. Die noch verbleibenden Einschränkungen können durch eine Lichtsignalanlage mit Blitzlampe für das Telefonklingelsignal, Notizen oder Skizzen vermindert werden.
Der Mitarbeiter erhielt deshalb geeignete digitale Hörgeräte mit Zoom- und Filterfunktion zum besseren Verstehen von Sprache und Dämpfung von Störschall bzw. Lärm, die auch beruflich in Lärmbereichen und zum Telefonieren eingesetzt werden können. Das Telefonieren erfolgt dabei zur besseren Verständigung über die T-Spule (Telefonspule) des Hörgerätes und dem bereits vorhandenen Telefon in der Werkstatt, dessen Hörer ausreichend elektromagnetische Wellen an die T-Sule des Hörgerätes senden kann. Die Sprache kann so ohne Nebengeräusche direkt von der Quelle wahrgenommen werden. Die noch verbleibenden Einschränkungen können durch eine Lichtsignalanlage mit Blitzlampe für das Telefonklingelsignal, Notizen oder Skizzen vermindert werden.
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Referenznummer:
R/PB5093
Informationsstand: 03.07.2019