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Praxisbeispiel
Auszubildender bei einem Bauunternehmen

Wo lag die Herausforderung?

Der Auszubildende bewarb sich um einen Ausbildungsplatz als Maurer bei einem Bauunternehmen. Der Inhaber und Meister des Betriebes war zunächst der Meinung, dass eine Ausbildung auf der Baustelle aufgrund des eingeschränkten Hörens und Sprechens nicht möglich sei.

Was wurde gemacht?

Nach Rücksprachen mit dem betreuenden Integrationsfachdienst (IFD) und behandelnden Arzt konnte der Arbeitgeber überzeugt werden, dass eine Kommunikation über die Hörgeräte und das Lippenablesen im Nahbereich möglich sei. Bei weiteren Entfernungen kann das Smartphone mit Textnachrichten genutzt werden. Danach absolvierte der Jugendliche ein Praktikum und erhielt im Anschluss daran einen Ausbildungsvertrag.

Schlagworte und weitere Informationen

Der Integrationsfachdienst unterstützte den jungen Mann und den Arbeitgeber bei der beruflichen Teilhabe. Die Förderung des Integrationsfachdienstes erfolgte über das Integrations- bzw. Inklusionsamt. Die Hörgeräte wurden von der Krankenkasse gefördert, wobei dazu auch die Anpassung der Hörgeräte durch einen Hörgeräteakustiker gehörte. Die Kosten für die Unterbringung während des Blockunterrichtes im Internat der Berufsschule werden von der Arbeitsagentur übernommen. Die Arbeitsagentur zahlt dem Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nr. der Arbeitsagenturen, Integrationsämter und der Integrationsfachdienste.

Unternehmen:

Der Arbeitgeber ist ein Bauunternehmen mit 14 Beschäftigten im Bereich des Hochbaus. Er stellte einen Jugendlichen mit Hörbehinderung als Azubi ein. Für sein Engagement erhielt er einen Ausbildungspreis. Mit der Begründung, dass der kleine Betrieb in einer strukturschwachen Region sich mit einem guten Ausbildungskonzept u. a. nicht scheue einen Jugendlichen mit starken Einschränkungen im Bereich des Hörens auszubilden und erfolgreich zum Gesellenabschluss zu bringen.

Kommentar des Arbeitgebers:

Als er die Bewerbung des Jugendlichen mit Hörbehinderung erhielt, war er aufgrund der Behinderung zögerlich. Denn er dachte, das kann auf einer Baustelle eigentlich nicht funktionieren. Doch nach Rücksprache mit dem Arzt, den zuständigen Behörden, dem eingeschalteten Integrationsfachdienst (IFD) und nach einem Praktikum im Betrieb, war der er überzeugt - es geht doch. So konnte er den großen Wunsch des Jugendlichen einen Handwerksberuf zu erlernen erfüllen und für seinen Betrieb einen motivierten, geschickten, belastbaren, lernwilligen, pünktlichen und vom Team gut aufgenommenen Azubi gewinnen. Dies sei für den Betrieb auch wichtig, da sich in der Region kaum noch Jugendliche für eine Handwerksausbildung bewerben.

Behinderung und Funktionseinschränkung des Auszubildenden:

Der Jugendliche hat eine hochgradige Hörbehinderung mit Auswirkungen auf die sprachliche Verständigung, da er Worte teilweise etwas undeutlich ausspricht und akustische Informationen bzw. Sprache nur mit Hilfe seiner Hörgeräte wahrnehmen kann. In Verbindung mit Lippenablesen bei Gesprächen mit Personen kann er diese verstehen. Die Person muss dazu deutlich sprechen und deren Lippen von vorne gut zu erkennen sein. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100.

Übergang Schule - Beruf:

Der Auszubildende besuchte eine Förderschule. Schon in der Schulzeit stand der IFD ihm unterstützend zur Seite und danach bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Der Arbeitgeber war beim Eingang der Bewerbung zunächst skeptisch. Doch konnten Rücksprachen mit dem IFD, dem behandelnden Arzt und besonders seine Leistungen sowie Persönlichkeit während eines einwöchiges Praktikums ihn überzeugen den Jugendlichen zum Maurer auszubilden. Beim Gespräch mit dem IFD und Arzt wurde besonders erläutert, was bei der Kommunikation zu beachten ist und inwieweit die Hörgeräte helfen akustische Informationen wahrzunehmen.

Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:

Der Arbeitsplatz des Jugendlichen befindet sich auf Baustellen, wo er unter Anleitung sowie in Zusammenarbeit mit Meister und Gesellen lernt Rohbauten für Wohn- und Geschäftsgebäude herzustellen.
Dazu wird zunächst das Fundament betoniert und anschließend Außen- und Innenwände gemauert oder betoniert und Zwischendecken sowie Treppen aus Beton gegossen. Die dazu erforderlichen Schalungen werden zum großen Teil selbst hergestellt. Es werden aber auch Schalungssysteme montiert bzw. eingesetzt. Die für die Betonarbeiten erforderlichen Bewehrungen werden aus Betonstahl teilweise selbst angefertigt. Ebenfalls werden Wände verputzt und Estrich verlegt.
Darüber hinaus werden Abbruch- und Umbauarbeiten durchgeführt.
Die Kollegen sind über die Behinderung des jungen Mannes informiert und achten stets darauf, ihn von vorne anzusprechen sowie sich durch langsame und deutliche Sprache verständlich zu machen. In Verbindung mit den Hörgeräten, welche Programme besitzen und diese speziell auf bestimmte Hörsituationen (z. B. mit Dämpfung von Störschall) abgestimmt wurden, funktioniert die Kommunikation im Nahbereich. Sollte er nicht in der Nähe sein, so dient das Smartphone über Textnachrichten zur Kommunikation. Die speziell für Menschen mit Hörschädigung besuchte Berufsschule befindet sich nicht in der Nähe. Der Besuch der Berufsschule erfolgt deshalb im Form von Blockunterricht. Während dieser Zeit ist der Jugendliche im Internat der Berufsschule untergebracht.

Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • ERGOS - Sprechen
  • IMBA - Gestik/Mimik
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Lautabgabe/Sprechen
  • MELBA - Sprechen

Referenznummer:

PB/111045


Informationsstand: 01.08.2019