Wo lag die Herausforderung?
Die Frau war arbeitslos und wurde neu als Küchenhilfe eingestellt. Zur Kommunikation in der Küche müssen hörbare Informationen (z. B. Sprache) so verstärkt werden, dass sie von der Frau akustisch wahrgenommen werden können.
Was wurde gemacht?
Für den neuen Arbeitsplatz wurden entsprechend für die Küche übliche Arbeitsmittel angeschafft. Die Kommunikation im Bereich der Küche erfolgt mit Hilfe ihrer Hörgeräte.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Anschaffung der Arbeitsmittel für den neu geschaffenen Arbeitsplatz der Küchenhilfe wurde vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert. Der Arbeitgeber erhielt zusätzlich einen zweijährigen Eingliederungszuschuss als Lohnkostenzuschuss von der Arbeitsagentur, da die Frau schwerbehindert ist, arbeitslos war und die Einarbeitung mehr als das sonst übliche Maß erforderte. Die Kosten für die Hörgeräte wurden bereits früher von der Krankenkasse zum Ausgleich der Behinderung übernommen. Die Beratung, Messungen sowie Anpassung der Hörgeräte erfolgte durch einen Hörgeräteakustiker.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter und der Arbeitsagenturen.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter und der Arbeitsagenturen.
Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber ist ein Seniorenheim. Die Mahlzeiten für die Bewohner werden in einer Küche zubereitet, die zu diesem Zweck erweitert und modernisiert werden soll.
Behinderungen und Funktionseinschränkungen der Mitarbeiterin:
Die Frau hat eine Hörbehinderung und ist deshalb nur eingeschränkt fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verstärkt werden, dass sie von der Frau wieder akustisch wahrgenommen werden können. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 50.
Behinderungen und Funktionseinschränkungen der Mitarbeiterin:
Die Frau hat eine Hörbehinderung und ist deshalb nur eingeschränkt fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verstärkt werden, dass sie von der Frau wieder akustisch wahrgenommen werden können. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 50.
Ausbildung und Beruf:
Die Frau ist gelernte Gärtnerin. Beim Arbeitgeber wurde sie als Küchenhelferin neu eingestellt. Sie finden auch Ausbildungseinrichtungen für Menschen mit Hörschädigung in REHADAT.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Mitarbeiterin soll die anfallenden einfachen Küchenarbeiten, von der Vorbereitung der Lebensmittel über die Abfüllung von Thermobehältern in den Ausgabewagen, bis hin zur Säuberung der Küche, der Kochutensilien und des Geschirrs ausführen. Die Frau kann nur eingestellt werden, da der Arbeitgeber eine Kapazitätsausweitung und Modernisierung der Küche plant. Benötigt werden für die zusätzliche Ausstattung der Küche drei Speiseausgabewagen, eine Kombizelle für die gekühlte Lagerung von Lebensmitteln, je ein Schnellkochkessel 40 und 60 l, ein Heißluft-Dämpfer, je ein Suppen- und Bratentopf sowie eine Dunstabzugshaube.
Die Kommunikation erfolgt mit Hilfe der digitalen Hörgeräte der Küchenhilfe, welche standardmäßig über drei Programme anpassbar sind und so auch in einem bestimmten Umfang eine Dämpfung von Störgeräuschen zur besseren Sprachwahrnehmung im Alltag ermöglichen.
Die Kommunikation erfolgt mit Hilfe der digitalen Hörgeräte der Küchenhilfe, welche standardmäßig über drei Programme anpassbar sind und so auch in einem bestimmten Umfang eine Dämpfung von Störgeräuschen zur besseren Sprachwahrnehmung im Alltag ermöglichen.
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Referenznummer:
R/PB4607
Informationsstand: 15.07.2019