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Praxisbeispiel Arbeitsgestaltung mit Gefährdungsbeurteilung für einen neu eingestellten Modellbauer

Wo lag die Herausforderung?

Der Mann konnte auch nach einer medizinischen Reha nicht auf Dauer für Arbeiten eingesetzt werden, die das Heben und Tragen von Lasten,die Einnahme von Zwangshaltungen, den Körper Vibrations- oder Stoßbewegungen aussetzen und das Arbeiten unter einem höheren Schalldruckpegel erfordern.

Was wurde gemacht?

Er wurden zum Lastentransport und -Handhabung Transport-, Hebe- und Positionierungshilfen (, Scherenhubtisch, Kran) eingesetzt. Außerdem wurde Gehörschutz zur Verfügung gestellt.

Schlagworte und weitere Informationen

Der Säulenschwenkkran wurde nur zum Teil vom Integrations- bzw. Inklusionsamt zur Gestaltung des neu geschaffenen Arbeitsplatzes gefördert, da dieser auch von den anderen Beschäftigten zur Lastenhandhabung benutzt wird und der Arbeitgeber aus Gründen des Arbeitsschutzes ein entsprechendes Hilfsmittel zur Verfügung stellen müsste. Die Rentenversicherung förderte, die medizinische Rehabilitation, den Scherenhubtisch zur Teilhabe am Arbeitsleben und zahlte dem Arbeitgeber einen gestaffelten Eingliederungszuschuss von 70%, 60% und 50% über sechs Monate. Die Beratung erfolgte, im Rahmen der Amtshilfe, durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- bzw. Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Rentenversicherung und Integrations- bzw. Inklusionsämter.

Arbeitgeber:

Das Unternehmen fertigt mit seinen zehn Beschäftigten Modelle für Gießereien und Formen für den Werkzeugbau (z. B. Tiefzieh- und Spritzgussformen). Das Unternehmen stellte einen qualifizierten Mitarbeiter mit Behinderung neu ein.

Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:

Der Mann hat eine Rückenerkrankung, eine Schultererkrankung, Bluthochdruck und ist auf einem Ohr schwerhörig. Die Rücken- und Schultererkrankung sind mit entsprechend lokal auftretenden Schmerzen verbunden. Der Mann nahm bereits an einer medizinischen Rehabilitation teil.
Der Mann sollte behinderungsbedingt nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, die:
- das Heben und Tragen von Lasten über 10 kg (nach Gutachten des ärztlichen Dienstes der Arbeitsagentur),
- die Einnahme von Zwangshaltungen (Arme über Schulterhöhe oder gebückte/gebeugte Körperhaltung),
- den Körper Vibrations- oder Stoßbewegungen aussetzen und
- das Arbeiten unter einem höheren Schalldruckpegel bzw. Lärm (persönlichen Lärmschutz bzw. Gehörschutz zur Verfügung stellen) sowie erhöhten klimatischen Bedingungen erfordern.
Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 40 - der Mann ist Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt.

Ausbildung und Beruf:

Der ausgebildete und arbeitslose Modellbauer mit der Spezialisierung zum Holzmodellbauer bewarb sich auf eine Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Nach dem Bewerbungsverfahren wurde er vom Arbeitgeber neu für die Anfertigung von Holz- und Kunststoffmodellen eingestellt.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Der Arbeitsplatz des Modellbauers befindet sich in einer geschlossenen normal klimatisierten Werkshalle mit Tages- und Kunstlicht. Zu seinen Aufgaben bei der Fertigung der Modelle gehören der Aufriss sowie Zuschnitt des Materials und die Maschinenbedienung. Je nach Auftrag durch die Kundschaft variieren dabei Form, Größe und Gewicht. Für den Transport des Rohmaterials, der zu montierenden Einzelteile und der fertigen Modelle stehen u. a. Elektro-Gabelhochhubwagen (Flurförderzeuge) zur Verfügung mit denen der Modellbauer das Material zum und die fertigen Modelle vom Scherenhubtisch transportieren kann. Die Flurförderzeuge ermöglichen beispielsweise auch das Ablegen des Materials auf dem neu angeschafften Scherenhubtisch. Mit Hilfe des hydraulisch stufenlos höhenverstellbaren Scherenhubtisches kann sich der Modellbauer dann das Rohmaterial, die Einzelteile und das Modell über einen Handschalter in einer ergonomischen Arbeitshöhe positionieren, sodass es zu keinen Zwangshaltungen kommt. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Tischbewegung unter Last über den Handschalter, der an einem 3 m langen Kabel befestigt ist. Außerdem wurde zum Heben und Tragen in der Mitte der Werkshalle ein über 360 Grad schwenkbarer Säulenkran installiert, der von allen Arbeitsplätzen aus genutzt werden kann. Der Säulenschwenkkran ermöglicht auch das Drehen und Umsetzen der bis zu 50 kg schweren Einzelteile und Modelle auf dem Scherenhubtisch.

Arbeitsschutz:

Der von der Rentenversicherung im Rahmen der Amtshilfe eingeschaltete technische Berater des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes ermittelte mit Hilfe der Leitmerkmalmethode für das Heben und Tragen zur Gefährdungsbeurteilung, das selbst ohne die eingesetzten Hilfsmittel eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ohne Behinderung besteht. Die behinderungsgerechte Gestaltung bzw. der Einsatz der Hilfsmittel zur Lastenhandhabung war deshalb dringend erforderlich.

Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:

Schlagworte

ICF-Items

Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
  • EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Bücken
  • ERGOS - Hören
  • ERGOS - Reichen
  • ERGOS - statisches/dynamisches Heben
  • ERGOS - Stehen
  • ERGOS - Tragen
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Armbewegungen
  • IMBA - Geneigt/Gebückt
  • IMBA - Heben
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Klima
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Rumpfbewegungen (Bücken/Aufrichten)
  • IMBA - Schall/Lärm
  • IMBA - Stehen
  • IMBA - Tragen
  • IMBA - Vibration/Erschütterungen

Referenznummer:

Pb/110703


Informationsstand: 21.11.2019