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Praxisbeispiel Inklusion von Beschäftigten bei einem Kommunalbetrieb

Wo lag die Herausforderung?

Die Hörschädigung führt beim überwiegenden Teil zur Gehörlosigkeit und beim Rest zur Schwerhörigkeit. Die Beschäftigten sind nur eingeschränkt oder nicht fähig akustische Informationen, wie Sprache, Geräusche und Signale, wahrzunehmen und nutzen vereinzelt Hörgeräte.

Was wurde gemacht?

Behinderungsbedingt wurden hörbare Informationen so verändert bzw. modifiziert, dass sie von den Beschäftigten durch Hilfsmittel,Verschriftlichung, über Gebärdensprache, visuell oder taktil wahrgenommen werden können.

Schlagworte und weitere Informationen

Die Kosten für die Gebärdensprachdolmetschenden werden vom Integrations- bzw. Inklusionsamt übernommen.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter.

Arbeitgeber:

Der Arbeitgeber ist ein Kommunalbetrieb zu dem beispielsweise die Abfallbeseitigung, Grünpflege, Straßenreinigung, Winterdienst, Friedhofsunterhaltung und die Nebenbetriebe (Kfz-Werkstatt, Schreinerei, Schlosserei usw.) gehören. Von den ca. 230 Beschäftigten haben ca. 17 Prozent eine anerkannte Schwerbehinderung und davon fünf Beschäftigte eine Hörschädigung.

Kommentar des Arbeitgebers zur beruflichen Inklusion der Beschäftigten mit Hörschädigung:
Nach Beurteilung eines mit dem Bereichsleiter der Verwaltung geführten Interviews, können Menschen mit Hörschädigung fast überall bei den Kommunalbetrieben eingesetzt werden. Dabei muss nach seiner Meinung bei Tätigkeiten mit einem erhöhten Gefährdungspotential (z. B. durch den Straßenverkehr) berücksichtigt werden, dass Menschen mit Gehörlosigkeit hier aus Gründen der Arbeitssicherheit bzw. Unfallgefahr nicht eingesetzt werden können. Ansonsten stehen Menschen mit Hörschädigung sämtliche Stellen und Weiterbildungsmöglichkeiten bei den Kommunalbetrieben offen. Dies wird bereits bei der Bewerbung, der Einstellung und später bei der Beschäftigung berücksichtigt. Der Arbeitgeber bemängelt, dass es trotz sehr langem zeitlichen Vorlauf über das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt schwierig ist einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine Gebärdensprachdolmetscherin für eine Veranstaltung zu buchen. Der Grund dafür ist ihm bekannt - es gibt nicht genug Personen mit einer entsprechenden Ausbildung für den eigentlichen Bedarf. Bei einer Absage sollte diese frühzeitig erfolgen, damit der Arbeitgeber über die Kontakte der Beschäftigten mit Hörschädigung eine Person bzw. eine bekannte Person, die die Gebärdensprache beherrscht, zur Übersetzung einladen kann.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern von Gebärdensprachdolmetschenden.

Behinderung und Funktionseinschränkung der Beschäftigten:

Die Hörschädigung führt beim überwiegenden Teil zur Gehörlosigkeit und beim Rest zur Schwerhörigkeit. Die Beschäftigten sind nur eingeschränkt oder nicht fähig akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Behinderungsbedingt müssen deshalb hörbare Informationen so verändert bzw. modifiziert werden, dass sie von den Beschäftigten durch Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Lichtsignale und Vibrationsmelder), Verschriftlichung, über Gebärdensprache, visuell oder taktil wahrgenommen werden können.

Ausbildung und Beruf:

Die Beschäftigten werden in den unterschiedlichen Bereichen des Kommunalbetriebes ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt. So absolvierte u. a. ein Mitarbeiter mit Gehörlosigkeit, nach seiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und Sammlung von Erfahrung in seinem Beruf, ein Studium zum Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH). Das Studium wurde dabei mit der Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetschende ermöglicht. Nach dem Studium übernahm er dann die Position des stellvertretenden Abteilungsleiters.

Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation:

Beispielsweise arbeitet der Diplom-Verwaltungsbetriebswirt an einem Bildschirmarbeitsplatz im Büro und ist überwiegend für die Finanzen zuständig. In diesem Zusammenhang ist er u. a. für Buchungen, den Jahresabschluss und die Wirtschaftsplanung verantwortlich. Die Kommunikation findet schriftlich per Notizen, E-Mail und bei Bedarf per SMS statt. Eine direkte Kommunikation mit ihm ist aber auch eingeschränkt über die Lautsprache und das Lippenablesen möglich. Bei Versammlungen, Meetings und Konferenzen übernimmt ein Gebärdensprachdolmetscher oder eine Gebärdensprachdolmetscherin die Übersetzung der gesprochenen Inhalte.

Arbeitsschutz:

Für die Kollegen und Kolleginnen mit Hörschädigung in den anderen Abteilungen wird z. B. das Schließen eines Tores durch Lichtsignale angezeigt, da sie akustisch die Geräusche des Schließens nicht wahrnehmen können.

Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Hören
  • ERGOS - Sprechen
  • IMBA - Arbeitssicherheit
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Gestik/Mimik
  • IMBA - Hören
  • IMBA - Lautabgabe/Sprechen
  • IMBA - Unfallgefährdung
  • MELBA - Sprechen

Referenznummer:

Pb/110824


Informationsstand: 28.11.2019