Wo lag die Herausforderung?
Der Jugendliche kann akustische Informationen, wie Lautsprache und Signale, mit verstärkenden Hilfsmitteln wahrnehmen. Trotz der Hörgeräte gibt es Einschränkungen bei der Wahrnehmung von akustischen Informationen aus weiterer Entfernung im Unterricht und bei Unterweisungen.
Was wurde gemacht?
Für die Kommunikation zwischen dem Schüler und der jeweiligen Lehrkraft wird eine FM-Anlage eingesetzt. Die FM-Anlage stellt eine Funkverbindung zwischen dem Funkmikrofon der Lehrkraft, das sie an der Kleidung befestigt oder mit einer Schlaufe um den Hals tragen kann und den Hörgeräten her. Der Sender überträgt so mit Hilfe der FM-Anlage die Sprache direkt in die Hörgeräte des Auszubilden.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Arbeitsgestaltung bzw. die FM-Anlage wurde von der Arbeitsagentur gefördert. Der Integrationsfachdienst für Menschen mit Hörschädigung unterstützte die Eingliederung, beriet in Bezug auf mögliche Hilfsmittel zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung und hilft bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz sowie in der Berufsschule. Die Hörgeräte wurden von der gesetzlichen Krankenkasse gefördert. Wobei die Beratung und Anpassung der Hörgeräte durch einen Hörgeräteakustiker erfolgte.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Arbeitsagenturen und von Integrationsfachdiensten.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Arbeitsagenturen und von Integrationsfachdiensten.
Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber ist die Bundesnetzagentur, die hilft den freien Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu gewährleisten.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Auszubildenden:
Der Jugendliche ist schwerhörig und kann akustische Informationen, wie Lautsprache und Signale, mit verstärkenden Hilfsmitteln bzw. Hörgeräten wahrnehmen. Trotz der Hörgeräte gibt es Einschränkungen bei der Wahrnehmung von akustischen Informationen – besonders Sprache – aus weiterer Entfernung.
Übergang Schule - Beruf:
Der Jugendliche besuchte eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören und Kommunikation. Mit Hilfe des Integrationsfachdienstes für Menschen mit Hörschädigung erhielt er beim Arbeitgeber einen Ausbildungsplatz zum Elektroniker für Geräte und Systeme. Im Rahmen der dualen Berufsausbildung muss der Jugendliche auch die Berufsschule an einem Berufskolleg besuchen. Der Wechsel auf ein übliches Berufskolleg war zunächst eine Herausforderung, da das Lehrpersonal, anders als in der Förderschule, nicht auf Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderung eingestellt war und die große Anzahl von 34 Schülerinnen und Schüler der Klasse eine besondere Betreuung erschwert. Zunächst kam deshalb als Alternative eine Berufsschule für Menschen mit einer Hörschädigung für den theoretischen Teil der Ausbildung in Betracht. Diese Möglichkeit wurde aber wieder verworfen, da der Arbeitgeber eng mit dem Berufskolleg zusammenarbeitet und man den Jugendlichen beim Blockunterricht nicht von seiner Ausbildungsgruppe trennen wollte. Die Inhalte des Unterrichts sind zudem eng mit der praktischen Ausbildung abgestimmt, sodass es für den Auszubildenden ein Nachteil gewesen wäre ihn während der Phase des Blockunterrichts auf eine andere Berufsschule zu schicken. Für die Kommunikation zwischen dem Schüler und der jeweiligen Lehrkraft wird deshalb ein Frequenzmodulationssystem (FM-System) bzw. eine sog. FM-Anlage eingesetzt. Die FM-Anlage stellt eine Funkverbindung zwischen dem Funkmikrofon (Sender) der Lehrkraft, das sie an der Kleidung befestigt oder mit einer Schlaufe um den Hals tragen kann und den Hörgeräten her. Der Sender überträgt so mit Hilfe der FM-Anlage die Sprache direkt in die Hörgeräte des Auszubilden. Störende Hintergrundgeräusche und Nachhall werden dabei herausgefiltert. Die Lehrkräfte müssen beim Einsatz der FM-Anlage darauf achten deutlich zu sprechen, wo sie sich im Klassenraum befinden und an wen sie sich dabei sprachlich wenden ist nicht relevant. Die FM-Anlage ist leicht zu transportieren und ortsunabhängig einsetzbar. Sie kann deshalb auch bei Unterweisungen vom Ausbilder in den Räumen der Lehrwerkstatt eingesetzt werden.
Bei der Zwischen- und Abschlussprüfung kann der Nachteil durch die Hörbehinderung durch eine Prüfungsanpassung bzw. einen Zeitzuschlag für die Beantwortung der Prüfungsfragen ausgeglichen werden.
Bei der Zwischen- und Abschlussprüfung kann der Nachteil durch die Hörbehinderung durch eine Prüfungsanpassung bzw. einen Zeitzuschlag für die Beantwortung der Prüfungsfragen ausgeglichen werden.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Die Ausbildung erfolgt in einer Lehrwerkstatt und in den Außenstellen der Bundesnetzagentur. In der Lehrwerkstatt werden unter anderem elektrotechnische Inhalte, Schaltungssysteme und die Fehlersuche erlernt. Regelmäßig erfolgt ein zeitweiser Einsatz bei den Außenstellen der Bundesnetzagentur, um dort das praxisorientierte Arbeiten zu erlernen und das Fachwissen und die Fertigkeiten aus der Lehrwerkstatt anzuwenden.
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Referenznummer:
Pb/110840
Informationsstand: 28.11.2019