Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Produktionshelfer arbeitet in einem Lärmbereich und muss dort Sprache verstehen und akustische Warn- und Maschinensignale wahrnehmen können – was durch den Lärm und die behinderungsbedingte eingeschränkte akustische Wahrnehmung nicht möglich war.
Was wurde gemacht?
Es wurde eine Funkrufanlage, bestehend aus Sendeeinheit und Empfänger, eingesetzt. Mit deren Hilfe kann durch am Körper getragene Vibrationsmelder auf eine bestimmte Situation aufmerksam gemacht und akustische Warn- sowie Maschinensignale in optisch für ihn verstehbare Signale umgewandelt werden. Außerdem wurden für Lärmbereiche geeignete Hörgeräte eingesetzt, die Störgeräusche dämpfen und Sprache verstärken.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Hörgeräte wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Krankenkasse zum Ausgleich der Behinderung mit einem Festbetrag gefördert. Da der Betroffene an seinem Arbeitsplatz auch Sprache und spezielle akustische Signale im Lärmbereich wahrnehmen und dabei gleichzeitig vor Lärm geschützt werden muss, war eine behinderungsgerechte Versorgung mit Hörgeräten zum Festbetrag nicht möglich. Der Mehrbedarf für geeignete Hörgeräte wurde deshalb von der Rentenversicherung gefördert. Die Funkrufanlage wurde vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert, wobei die Beratung durch den Technischen Beratungsdienst erfolgte. Die Beratung, Messungen sowie Anpassung der Hörgeräte erfolgte durch den Hörgeräteakustiker.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.-Nummern der Rentenversicherung und Integrations- bzw. Inklusionsämter.
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Unternehmen:
Das Unternehmen ist ein Textilveredlungsbetrieb mit 250 Beschäftigten.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann hat eine Hörbehinderung und ist schwerhörig. Seine akustische Wahrnehmung ist aufgrund der Behinderung eingeschränkt – zum Teil können die Einschränkungen durch Hörgeräte kompensiert werden. Aus Gründen der Sicherheit müssen aber optische Warnsignale auch akustisch angezeigt werden. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 60.
Beruf:
Der Mitarbeiter arbeitet als Produktionshelfer beim Unternehmen.
Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung:
Der Mitarbeiter wird an einer Maschine zur Stoffbahn-Entwirrung eingesetzt. Er arbeitet dort mit zwei Kollegen im Bereich Appretur, wo den Textilien die gewünschten zusätzlichen Eigenschaften verliehen werden. In der Appretur stehen große Maschinenanlagen, die von den Beschäftigten bedient und beobachtet werden.
Die Maschinen verursachen einen erheblichen Lärm (Schalldruckpegel) in den Hallen. Trotz des Lärms müssen die Beschäftigten miteinander kommunizieren und Warn- sowie Meldesignale der Maschinen wahrnehmen können. Die Warnsignale ertönen, z. B. beim Anlauf der Maschinen. Jede Maschine besitzt zusätzlich ein System zur Signalisierung eines Brandes (akustische Brandmeldeeinrichtung).
Der Mitarbeiter nutzt zur Kommunikation spezielle Hörgeräte, die für den Lärmbereich zugelassen sind. Die Hörgeräte filtern bzw. dämpfen den Lärm (Störgeräusche) und ermöglichen dabei gleichzeitig eine gezielte Verstärkung von Nutzschall bzw. Sprache. Aufgrund der Größe der Halle und der Störgeräusche ist eine Verständigung über die Hörgeräte mit den Kollegen nur in direkter Nähe oder in einem Besprechungsraum möglich. Zur eindeutigen Wahrnehmung der Warn- und Meldesignale wird eine Funkrufanlage eingesetzt. Deren Sendeeinheit die Warn- und Meldesignale an ein kleines Empfangsgerät, das an der Kleidung oder in den Taschen getragen werden kann, übermittelt. Die Sendeeinheit wurde außerdem in die Brandschutzanlage über eine Schnittstelle eingebunden. Mit Hilfe des starken Vibrationsmelders am Empfangsgerät wird der Mitarbeiter auf die Situation aufmerksam gemacht. Anhand der beleuchteten Symbole kann er dann am Empfänger erkennen um was es geht. So kann es sich um Warn- sowie Meldesignale der Maschinen, die Info über einen Brandfall, der Hinweis sich telefonisch zu melden – was mit den Hörgeräten möglich ist oder die Aufforderung zum Meister zu kommen handeln. Der verantwortliche Meister schickt dazu mit Hilfe der Sendeeinheit die Information „Kommen“ an den Empfänger.
Die Maschinen verursachen einen erheblichen Lärm (Schalldruckpegel) in den Hallen. Trotz des Lärms müssen die Beschäftigten miteinander kommunizieren und Warn- sowie Meldesignale der Maschinen wahrnehmen können. Die Warnsignale ertönen, z. B. beim Anlauf der Maschinen. Jede Maschine besitzt zusätzlich ein System zur Signalisierung eines Brandes (akustische Brandmeldeeinrichtung).
Der Mitarbeiter nutzt zur Kommunikation spezielle Hörgeräte, die für den Lärmbereich zugelassen sind. Die Hörgeräte filtern bzw. dämpfen den Lärm (Störgeräusche) und ermöglichen dabei gleichzeitig eine gezielte Verstärkung von Nutzschall bzw. Sprache. Aufgrund der Größe der Halle und der Störgeräusche ist eine Verständigung über die Hörgeräte mit den Kollegen nur in direkter Nähe oder in einem Besprechungsraum möglich. Zur eindeutigen Wahrnehmung der Warn- und Meldesignale wird eine Funkrufanlage eingesetzt. Deren Sendeeinheit die Warn- und Meldesignale an ein kleines Empfangsgerät, das an der Kleidung oder in den Taschen getragen werden kann, übermittelt. Die Sendeeinheit wurde außerdem in die Brandschutzanlage über eine Schnittstelle eingebunden. Mit Hilfe des starken Vibrationsmelders am Empfangsgerät wird der Mitarbeiter auf die Situation aufmerksam gemacht. Anhand der beleuchteten Symbole kann er dann am Empfänger erkennen um was es geht. So kann es sich um Warn- sowie Meldesignale der Maschinen, die Info über einen Brandfall, der Hinweis sich telefonisch zu melden – was mit den Hörgeräten möglich ist oder die Aufforderung zum Meister zu kommen handeln. Der verantwortliche Meister schickt dazu mit Hilfe der Sendeeinheit die Information „Kommen“ an den Empfänger.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
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Referenznummer:
R/PB5046
Informationsstand: 26.07.2023