- Kleinwuchs
- angeborenen Fehlbildungen an Armen und Händen
- beeinträchtigter Fingermotorik
- Unfallschädigungen
(z. B. Verlust eines Armes oder Fingergliedes)
Bei der Firma können Flöten für Behinderte auf Bestellung individuell hergestellt werden,
z. B. für Einarmige, bei Personen mit angeborener Fehlbildung an Armen und Händen, bei beeinträchtigter Fingermotorik, bei Schädigungen am Nervensystem,
z. B. spastischen Lähmungen oder Störungen des Tastsinnes.
Spezielle Anpassungen:
Die Instrumente werden den Behinderungen angepasst,
z. B. durch Versetzen von Tonlöchern und Montage von einzelnen Klappen
bzw. kompliziertem Mechaniken. Darüber hinaus ist manchmal eine Haltevorrichtung erforderlich. Auch diese wird auf Wunsch gefertigt.