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Praxisbeispiel
Arbeits­platz­gestaltung für einen Sozialversicherungs-Fachangestellten

Wo lag die Herausforderung?

Der Mann ist auf dem linken Auge blind und die Sehkraft des rechten Auges ist vermindert und sein Gesichtfeld ist eingeschränkt. Er muss demnach sichtbare Informationen vergrößert darstellen lassen, um sie erkennen zu können. Dafür waren entsprechende Hilfsmittel nötig.

Was wurde gemacht?

Dem Mann wurde ein Zeichenlesegerät zur Verfügung gestellt, um Schrift besser lesen zu können und sich vorlesen zu lassen. Für das Lesen von kurzen Texten mit der Lupe wird das Hilfsmittel Stehplus (Stehpult mit Konzepthalter) installiert. Außerdem wurde ein Großbildschirm mit einer speziellen Vergrößerungssoftware angeschafft.

Schlagworte und weitere Informationen

Die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung wurde von dem Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte durch den Ingenieur-Fachdienst des Integrationsamtes - dem sog. Technischen Beratungsdienst.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter.

Arbeitgeber:

Der Mann ist bei einer Berufsgenossenschaft beschäftigt.

Behinderung und Funktionseinschränkung:

Der Mann ist sehbehindert. Sein linkes Auge ist erblindet, die Sehkraft seines rechten Auges ist vermindert und sein Gesichtsfeld ist eingeschränkt. Der Mann kann optische Informationen (Zahlen, Zeichen oder Symbole) nur eingeschränkt wahrnehmen, ohne Vergrößerungsmöglichkeiten fällt es ihm schwer zu lesen. Beim Lesen mit der Lupe hält er einen sehr kurzen Sehabstand ein. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100.

Beruf:

Der Mitarbeiter ist als Sozialversicherungsfachangestellter bei seinem Arbeitgeber beschäftigt.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe (Istzustand):

Der Angestellte arbeitet in der Abteilung für die zentrale Beitragserhebung, im Bereich öffentlich-rechtliche Verträge und Auslandunfallversicherungen, an einem Bildschirmarbeitsplatz im Büro. Im Rahmen der Tätigkeit sind Schriftstücke anzufertigen, Informationen zu lesen, Akten zu vervollständigen und Kundengespräche am Telefon zu führen. Dem Angestellten steht dafür nur eine Lupenbrille, die er zum Lesen kürzerer Schriftstücke benutzen kann, zur Verfügung. Dieses Hilfsmittel ist nicht ausreichend, um die behinderungsbedingten Seheinschränkungen am Arbeitsplatz auszugleichen.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe (Sollzustand):

Der Angestellte benötigt an seinem Arbeitsplatz ein Lesegerät (Zeichenlesegerät) zum Lesen von Briefen, Akten usw. in Schwarzschrift. Insbesondere beim Lesen längerer Texte ist ein Lesegerät für sehbehinderte Personen sehr hilfreich, da ihnen die optischen Informationen akustisch vorgelesen werden.
Für das Lesen von kurzen Texten mit der Lupe wird das Hilfsmittel Stehplus (Stehpult mit Konzepthalter) am Arbeitsplatz bzw. Arbeitstisch installiert. Durch seine vielfältigen Einstelloptionen ermöglicht es dem Angestellten das Lesen von kurzen Textvorlagen mit der Lupe, in einer ergonomisch günstigen Körperhaltung, bei ausreichendem Sehabstand.
Für die Wahrnehmung der Bildschirminhalte, bei Arbeiten am PC, wird ein Großbildschirm und eine Vergrößerungssoftware eingesetzt. Die Bildschirminhalte können so ausreichend vergrößert für den Angestellten dargestellt werden.

Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Sehen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Sehen
  • IMBA - Sehen (Gesichtsfeld/Räumliches Sehen)

Referenznummer:

R/PB4816


Informationsstand: 04.06.2018