Treppenlifte und Treppensteighilfen

Unter einem Treppenlift versteht man einen fahrbaren Sitz oder Plattform, welche maximal eine Person eine Treppe hinauf oder hinab befördern kann.

Diese Produkte sind fest an den vorhandenen Treppen installiert und fahren mithilfe einer Schiene entlang der Treppe auf und ab. Zusätzlich zu einem fest installierten Sitz gibt es noch die Variante mit einer Plattform, sodass auch Rollstuhlfahrende Treppenlifte benutzen können. Darüber hinaus gibt es Treppensteiger, die mobil einsetzbar sind.

Treppenlifte müssen meist individuell an die räumlichen Gegebenheiten angepasst werden. Darüber hinaus sind auch die Sitze unterschiedlich ausgestattet. Es gibt z.B. Modelle mit oder ohne Armehnen, Fußstützen oder Klappfunktionen. Für enge Treppen kann alternativ auch eine Stehplattform mit Haltegriffen, anstelle eines Sitzes, verwendet werden. Der Treppenlift kann über eine Hebelsteuerung an der Armlehne oder über eine Fernbedienung gesteuert werden. Zudem verfügen viele Modelle über eine Ruftaste an den jeweiligen Endhaltestellen.

Treppenlifte mit Plattformen können nur bei breiten Treppen eingesetzt werden. Die Plattform wird duch ein Geländer, einer Klappschranken oder einer Abrollsicherungen gesichert. Die Bedieneinheit ist meist durch ein flexibles Kabel mit dem Lift verbunden.

Treppenlifte gehören nicht zu den leistungspflichtigen Hilfsmitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung.

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