Rampen

Rampen überbrücken Absätze, Hindernisse oder Treppenstufen. Dadurch werden Stolperfallen vermieden und Hürden für Rollstuhlfahrende beseitigt.

Für größere Hindernisse verwendet man stationäre, fest installierte, Rampen. Tragbare Rampen eignen sich für kleinere Höhenunterschiede wie Schwellen. Kleine Rampen gibt es als starre oder als faltbare Variante.

Tragbare Rampen können in 3 Untergruppen differenziert werden:

  • Schwellenrampen
    Diese überbrücken kleine Türschwellen.
  • Stufenrampen
    Diese überbrücken mehrere Treppenstufen. Dabei liegt die Rampe auf der obersten Stufe oder auf Zwischenstufen auf.
  • Schienenrampen
    Diese bestehen aus zwei getrennten Fahrspuren und können in der Länge starr oder teleskopierbar sein. Sie werden zum Überwinden von Stufen oder zum Übergang ins Auto verwendet. Der Abstand der Fahrspuren kann individuell bestimmt werden.

Stationäre Rampen sind dauerhaft befestigt und können ja nach Modell zusammengeklappt werden. Die Höhe, welche überwunden werden soll, ist entscheident für die Länge der Rampe. Die Steigung sollte nicht höher als 6 % sein, um ein selbstständiges Überwinden zu ermöglichen. Eine Rampe sollte auf einer Plattform enden und bei langen Strecken über Zwischenplattformen für Erholungspausen verfügen.

Um einen sicheren Gebrauch der Rampen zu ermöglichen sollte beim Erwerb auf die max. Belastung geachtet werden. Zudem sollten stationäre Rampen über ein Geländer verfügen und tragbare Rampen in der Nähe von Geländern positioniert werden. Um ein seitliches abrollen zu verhindern, verfügen viele Modelle über eine Kantensicherung.

Nur mobile Rampen sind ein Hilfsmittel im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung und sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Positionsnummer 22.50.01.0XXX zu finden.

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