Wo lag die Herausforderung?
Die Frau hat eine Ataxie durch eine Schädigung ihres Kleinhirns, eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, eine Skoliose und eine schwach ausgebildete Armmuskulatur, weshalb sie einen Elektrorollstuhl nutzen muss. Behinderungsbedingt sind ihre Motorik, ihr Greifraum und ihre Bewegungskoordination eingeschränkt. An ihrem Arbeitsplatz waren entsprechende Anpassungen nötig.
Was wurde gemacht?
Der Arbeitsplatz wurde behinderungsgerecht so gestaltet, dass der Mann sich frei vor, am und im Gebäude bewegen kann und sich zu allen nötigen Räumen selbstständig bewegen kann. Er wurde mit Hilfsmitteln ausgestattet, sodass der Mann Türen öffnen und schließen kann ohne fremde Hilfe.
Schlagworte und weitere Informationen
Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde von dem Integrationsamt gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch den Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung des Integrationsamtes - dem sog. Technischen Beratungsdienst.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrationsämter.
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Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber ist ein Finanzamt mit 375 Mitarbeitern.
Behinderung und Funktionseinschränkung der Mitarbeiterin:
Die Frau hat eine Ataxie durch eine Schädigung ihres Kleinhirns, eine Herz-Kreislauferkrankung, eine Wirbelsäulenerkrankung (Skoliose) und eine schwach ausgebildete Armmuskulatur. Sie ist auf die Nutzung eines Elektrorollstuhls angewiesen. Behinderungsbedingt sind die Motorik bzw. die Bewegungskoordination, der Greifraum und die Mobilität eingeschränkt. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 100. Der Schwerbehindertenausweis trägt die Merkzeichen G und aG.
Ausbildung und Beruf:
Die Frau wurde als Anwärterin bzw. Finanzanwärterin für die Laufbahn des gehobenen Dienstes beim Finanzamt eingestellt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und beinhaltet praktische sowie theoretische Inhalte. Der praktische Teil erfolgt in der Dienststelle, während die theoretischen Inhalte an der Fachhochschule für Finanzen vermittelt werden. Der Leiter des Finanzamtes geht davon aus, dass die Anwärterin nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen und dem Finanzamt zugewiesen wird. Eine Garantie hierfür gibt es nicht.
Arbeitsaufgabe:
Die Frau wird im Rahmen ihrer Ausbildung und im späteren Berufsleben mit der Bearbeitung von Finanzangelegenheiten, wie beispielsweise Einkommenssteuererklärungen, Steuergesetzen und Unternehmensprüfungen, beschäftigt sein.
Arbeitsorganisation:
Aufgrund der vorliegenden Behinderungen ist davon auszugehen, dass die Auszubildende nicht die gleiche Leistung wie eine nicht behinderte Person erbringen kann. Zudem benötigt die Frau Hilfe beim Toilettengang durch eine andere Person, so dass auch hierdurch Ausfallzeiten entstehen. Der Arbeitgeber kann diese für ihn außergewöhnlichen Belastungen beim Integrationsamt geltend machen.
Arbeitsumgebung - Mobilität (Istzustand):
Am Haupteingang zum Dienstgebäude ist eine Rollstuhlrampe angebracht. Die Doppeltür des Haupteingangs ist so schwer, dass die Auszubildende sie nicht öffnen kann.
Die Ausbildungsabteilung befindet sich in der vierten Etage des Gebäudes. Um dort hinzugelangen ist ein ausreichend großer Aufzug vorhanden. Nach einer praktischen Erprobung wurde festgestellt, dass die Auszubildende nicht in der Lage ist, die Taster zur Anforderung des Aufzugs auf den jeweiligen Etagen sowie die oberen Tasten der Schaltertafel im Aufzug zu erreichen, da diese außerhalb ihres Greifraums liegen. Zum Erreichen des vorhandenen Behinderten-WC und der Kantine, muss die Auszubildende ebenfalls den Aufzug benutzen, da sich diese auf verschiedenen Etagen befinden. Auf jeder Etage sind die einzelnen Flure aus Gründen des Feuerschutzes mit Brandschutztüren versehen. Auch diese Türen können von ihr alleine nicht geöffnet werden. Gleiches gilt für die Eingangstür zur Kantine.
Die Ausbildungsabteilung befindet sich in der vierten Etage des Gebäudes. Um dort hinzugelangen ist ein ausreichend großer Aufzug vorhanden. Nach einer praktischen Erprobung wurde festgestellt, dass die Auszubildende nicht in der Lage ist, die Taster zur Anforderung des Aufzugs auf den jeweiligen Etagen sowie die oberen Tasten der Schaltertafel im Aufzug zu erreichen, da diese außerhalb ihres Greifraums liegen. Zum Erreichen des vorhandenen Behinderten-WC und der Kantine, muss die Auszubildende ebenfalls den Aufzug benutzen, da sich diese auf verschiedenen Etagen befinden. Auf jeder Etage sind die einzelnen Flure aus Gründen des Feuerschutzes mit Brandschutztüren versehen. Auch diese Türen können von ihr alleine nicht geöffnet werden. Gleiches gilt für die Eingangstür zur Kantine.
Arbeitsumgebung - Mobilität (Sollzustand):
Die Mutter bringt die Auszubildende täglich zur Dienststelle und holt sie wieder ab. Um der Auszubildenden ein selbständiges Betreten, Verlassen und Bewegen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen, wurden die Türen mit automatischen Drehflügeltürantrieben und einer Steuerung über Bewegungsmelder ausgerüstet. Damit Personen nicht durch eine Kollision verletzt werden, wurde an den Türen oben eine Sensorleiste zum Absichern des Öffnungs- und Schließbereiches angebracht.
Die Brandschutztüren wurden mit einem speziell dafür zugelassenen Drehflügeltürantrieb ausgestattet. Durch die Betätigung der im eingeschränkten Greifraum und ausreichenden Abstand zu den Türen installierten großen Schalter, können die Türen automatisch motorgetrieben geöffnet werden. Das anschließende Schließen erfolgt durch eine beim Öffnen gespannte Feder im Türantrieb, die auch bei einem Stromausfall die Brandschutztüren im Sinne der Vorschriften, wieder schließt. Im Falle eines Brandes wird die Öffnungsautomatik, durch das Signal eines Rauchmelders deaktiviert und die geschlossenen Türen können nur noch manuell geöffnet werden. Erst nach einem Reset der Rauchmelder können die Brandschutztüren wieder automatisch geöffnet werden. Auf sämtliche Türen wurde ein entsprechender Hinweis auf das automatische Öffnen und Schließen geklebt.
Im Bereich des Aufzugs wurden auf den Etagen jeweils Taster zur Aufzuganforderung sowie eine zusätzlich waagerecht angeordnete Schaltertafel im Aufzug, innerhalb des Greifraums der Auszubildenden, installiert.
Die Brandschutztüren wurden mit einem speziell dafür zugelassenen Drehflügeltürantrieb ausgestattet. Durch die Betätigung der im eingeschränkten Greifraum und ausreichenden Abstand zu den Türen installierten großen Schalter, können die Türen automatisch motorgetrieben geöffnet werden. Das anschließende Schließen erfolgt durch eine beim Öffnen gespannte Feder im Türantrieb, die auch bei einem Stromausfall die Brandschutztüren im Sinne der Vorschriften, wieder schließt. Im Falle eines Brandes wird die Öffnungsautomatik, durch das Signal eines Rauchmelders deaktiviert und die geschlossenen Türen können nur noch manuell geöffnet werden. Erst nach einem Reset der Rauchmelder können die Brandschutztüren wieder automatisch geöffnet werden. Auf sämtliche Türen wurde ein entsprechender Hinweis auf das automatische Öffnen und Schließen geklebt.
Im Bereich des Aufzugs wurden auf den Etagen jeweils Taster zur Aufzuganforderung sowie eine zusätzlich waagerecht angeordnete Schaltertafel im Aufzug, innerhalb des Greifraums der Auszubildenden, installiert.
Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:
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Assessments - Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Gehen
- EFL - Handkoordination (rechts/links)
- EFL - Handumwendebewegungen (rechts/links)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Dreipunktgriff
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- ERGOS - Handgeschicklichkeit
- ERGOS - Handgreifkraft
- ERGOS - Laufen (Gehen)
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - Schlüsselgreifkraft
- ERGOS - Stehen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
- IMBA - Gehen/Steigen
- IMBA - Hand-/Fingerbewegungen
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Stehen
- MELBA - Feinmotorik
Referenznummer:
R/PB4634
Informationsstand: 30.08.2017