Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Auszubildende ist querschnittgelähmt, weshalb er einen Rollstuhl nutzen muss und sein Greifraum eingeschränkt ist. Der Zugang zum Gebäude und Arbeitsplatz war nicht barrierefrei.
Was wurde gemacht?
Zur Überwindung der Stufen im Eingangsbereich wurde eine Rampe eingesetzt und die dortige Tür mit einem elektrischen Türantrieb ausgestattet. Außerdem wurde der Aufzug barrierefrei angepasst. Dabei wurde z. B. die Aufzugstür verbreitet, die Bedienelemente für den Aufzug im eingeschränkten Greifraum angebracht und aus Sicherheitsgründen ein Lichtvorhang für die Aufzugstür mit mehreren Lichtschranken eingesetzt.
Schlagworte und weitere Informationen
Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
Unternehmen:
Das Unternehmen ist eine Bank, die neben dem Onlinebanking auch über ein Netz von Filialen für die Kundschaft vor Ort verfügt. In einer größeren Filiale wird ein Azubi mit einer Schwerbehinderung ausgebildet.
Behinderung und Beeinträchtigung des Auszubildenden:
Der junge Mann ist seit einem privaten Unfall querschnittsgelähmt und ist deshalb auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen. Seine Mobilität und sein Greifraum sind behinderungsbedingt eingeschränkt.
Ausbildung:
Der junge Mann absolviert eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Wegen seines Unfalls musste er die Ausbildung zeitweise unterbrechen. Die Bank ist bereit, ihm die Fortsetzung der Ausbildung zu ermöglichen.
Arbeitsumgebung – Mobilität:
Der Auszubildende musste am Personaleingang zur großen Filiale zwei Treppenstufen mit seinem Rollstuhl überwinden – was so nur schwierig mit Hilfe einer Kollegin oder eines Kollegen möglich war. Damit er barrierefrei – und damit auch ohne Hilfe – in das Gebäude mit seinem Arbeitsplatz in einer der oberen Etagen gelangen kann, wurde zur Überwindung der beiden Treppenstufen eine Rampe installiert. Die vorher von Hand zu öffnende Tür am Personaleingang wurde mit einem elektrischen Türantrieb bzw. Türöffner/-schließer ausgestattet.
Der Personenaufzug im Inneren des Gebäudes musste für die Rollstuhlnutzung entsprechend nach DIN 18040 Teil 1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen umgebaut werden. Dazu wurde die Aufzugstür für die bereits ausreichend große Aufzugskabine an das erforderliche Breitenmaß angepasst. Damit verbunden war auch eine entsprechende Anpassung der jeweiligen Durchgänge in der Wand für den Aufzug auf den Etagen. In der Aufzugskabine wurde gegenüber der Aufzugstür zur besseren Orientierung ein Spiegel angebracht, da der Rollstuhlbenutzer in der Kabine nicht wenden und mit dem Spiegel die Ein- oder Ausfahrt kontrollieren kann. Auch die Bedienungselemente bzw. die Knöpfe des Aufzuges wurden nach DIN 18040 Teil 1 waagerecht, in einer Höhe von 85 Zentimetern und mindestens 50 Zentimetern entfernt von den Seitenwänden installiert. Das Schließen der Aufzugstüren wird aus Sicherheitsgründen mit einem sog. Lichtvorhang, der aus mehreren einzelnen Lichtschranken besteht, überwacht. Ausreichende Flächen nach DIN 18040 Teil 1 zur Rollstuhlnutzung vor dem Aufzug waren bereits auf den Etagen vorhanden.
Der Personenaufzug im Inneren des Gebäudes musste für die Rollstuhlnutzung entsprechend nach DIN 18040 Teil 1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen umgebaut werden. Dazu wurde die Aufzugstür für die bereits ausreichend große Aufzugskabine an das erforderliche Breitenmaß angepasst. Damit verbunden war auch eine entsprechende Anpassung der jeweiligen Durchgänge in der Wand für den Aufzug auf den Etagen. In der Aufzugskabine wurde gegenüber der Aufzugstür zur besseren Orientierung ein Spiegel angebracht, da der Rollstuhlbenutzer in der Kabine nicht wenden und mit dem Spiegel die Ein- oder Ausfahrt kontrollieren kann. Auch die Bedienungselemente bzw. die Knöpfe des Aufzuges wurden nach DIN 18040 Teil 1 waagerecht, in einer Höhe von 85 Zentimetern und mindestens 50 Zentimetern entfernt von den Seitenwänden installiert. Das Schließen der Aufzugstüren wird aus Sicherheitsgründen mit einem sog. Lichtvorhang, der aus mehreren einzelnen Lichtschranken besteht, überwacht. Ausreichende Flächen nach DIN 18040 Teil 1 zur Rollstuhlnutzung vor dem Aufzug waren bereits auf den Etagen vorhanden.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
Schlagworte
- Arbeitgebende |
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- Türöffner |
- Türschließer |
- Umgebung |
- Umgebungseinflüsse, Sicherheit und Belastungen |
- Vollzeitarbeit |
- Zugangsweg
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Gehen
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
- EFL - Steigen (Leiter/Treppe)
- EFL - Treppe steigen
- ELA - Gehen
- ELA - Reichen
- ELA - Stehen
- ELA - Steigen (Leiter/Treppe)
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Laufen (Gehen)
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - Stehen
- ERGOS - Treppensteigen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Gehen/Steigen
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Stehen
Referenznummer:
R/PB1158
Informationsstand: 14.02.2024