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Universelles Design und inklusive Arbeitsgestaltung

Das Gestaltungskonzept des Universellen Designs trägt zu einer barrierefreien Umgebung und damit zu einer inklusiven Gesellschaft und Arbeitswelt bei. Dieses Designprinzip ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausdrücklich festgeschrieben.

Universelles Design hat zum Ziel, gebrauchsfreundliche, flexibel anwendbare und ästhetische Lösungen für alle Lebensbereiche und für möglichst viele Menschen ohne bestimmtes Anforderungsprofil zu entwickeln. Da barrierefreie Aspekte und Kombinationsmöglichkeiten mit unterstützenden Technologien bereits in der Designphase berücksichtigt werden, sind die Produkte häufig kostengünstiger als behinderungsgerechte Spezialanfertigungen.

Aufgrund der heterogenen Zielgruppe ist eine Lösung für Alle aber nicht immer möglich. Die UN-BRK berücksichtigt dies, wonach das Universelle Design nicht alle Funktionen eines Produktes für alle Menschen nutzbar machen muss, wenn dies nicht umsetzbar ist. Folglich werden künftig auch weiterhin behinderungsgerechte Sonderlösungen (assistive Technologien) notwendig sein.

Neben den allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers müssen Unternehmen spezielle Auflagen erfüllen, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen. Nach § 164 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und § 3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitsplätze unter Berücksichtigung ergonomischer, barrierefreier und individueller Aspekte behinderungsgerecht zu gestalten (siehe Leitsätze behinderungsgerechten Gestaltens: DIN 32977 Teil 1).

Universelles Design ist jedoch im Gegensatz zur Barrierefreiheit gesetzlich nicht verankert oder normiert (siehe zur Barrierefreiheit: ArbStättV, DIN 18040).

Unternehmen ziehen langfristig allerdings Kostenvorteile aus einer vorausschauenden und umfassenden Planung nach dem Prinzip des Universellen Designs. Einfach zu bedienende Arbeitsmittel und eine Arbeitsumgebung, in der sich die Beschäftigten ohne Barrieren bewegen können, fördern die Autonomie, Gesundheit und Produktivität der gesamten Belegschaft.

Um den Ansatz des Universellen Designs in der Arbeitsgestaltung zu verankern, bietet sich eine mehrstufige Strategie zur Kategorisierung der Produkte an. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen mit knapperen Ressourcen.

Leitfragen zur Kategorisierung der Produkte:

  1. Welche Produkte sind für viele Beschäftigte gut nutzbar und anpassbar (zum Beispiel verstellbare Arbeitsmöbel, Software)?
  2. Welche Produkte sind individuell anpassbar und ermöglichen die Nutzung von behinderungsgerechten Technologien (zum Beispiel Smartphone mit integriertem Screenreader)?
  3. Welche Produkte sind speziell für eine Behinderung entwickelt (zum Beispiel Elektrorollstuhl)?

Stand: 2019