Das Unternehmen stellt Getränkedosen her.
Der Mann ist an Epilepsie erkrankt und es kommt aufgrund der Erkrankung zu Krampfanfällen mit Verwirrtheitszuständen für mehrere Minuten. Aus Sicherheitsgründen muss eine Verletzung durch laufende Maschinen bei der Ausübung der Tätigkeit ausgeschlossen werden. Bei der Seltenheit der Anfälle und der vorhandenen körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, ohne Medikamenten-Nebenwirkung, ist der Mann ansonsten fähig, die Tätigkeit eines Zerspanungsmechanikers ganztägig auszuüben, ohne sich oder andere zu gefährden.
Der Mann arbeitet als gelernter Zerspanungsmechaniker
bzw. Dreher beim Unternehmen.
Der Zerspanungsmechaniker arbeitet in der Abteilung Instandhaltung des Unternehmens, die sich in einer Werkstatt
bzw. einem Werkstattraum befindet. Neben mehreren Beschäftigten, die in der Produktion die Anlagen warten und reparieren, gehört er mit zwei bis drei weiteren Beschäftigten zur ständigen Belegschaft der Abteilung. Neben einigen Materialschränken steht dort eine konventionelle Drehmaschine, eine Fräsmaschine und eine als Rollenschleifmaschine umgebaute Drehmaschine. Bisher bedient der Zerspanungsmechaniker diese drei Maschinen, wobei er die meiste Zeit an der eigentlichen Drehmaschine arbeitet. Wie eine mit Unterstützung durch einen Technischen Berater des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ergab, besteht ein Gefährdungspotential bezüglich der vorliegenden Anfallsmöglichkeit grundsätzlich an allen drei Maschinen. An der Rollenschleifmaschine lässt sich diese Gefahr eingrenzen, da während der Bearbeitung nur eine radiale Zustellung erfolgt und somit eine Abschirmungsmöglichkeit umsetzbar ist.
Die Gefahr bei der Arbeit mit der Fräsmaschine ist je nach Bearbeitungsvorgang hoch oder auch gering. Besondere Beachtung gilt aber dem Hauptarbeitsplatz, der eigentlichen Drehmaschine. Die zu bearbeitenden Werkstücke haben maximal einen Durchmesser von
ca. 80
mm, bei Längen bis zu 2
m. Ein typischer Arbeitsauftrag ist
z. B. das Erneuern eines bestimmten Achsenabschnittes. Dazu ist die Achse an dieser Stelle abzudrehen, aus Rohmaterial eine dazu passende Büchse auf der Drehmaschine anzufertigen und nach dem Aufschrumpfen dieser Büchse ist die Achse an dieser entsprechenden Stelle wieder auf Sollmaß abzudrehen. Bei diesen Arbeitsvorgängen ist eine computergesteuerte Drehmaschine (
CNC-Drehmaschine) nur bedingt einsetzbar.
Die Rollenschleifmaschine konnte durch eine zusätzliche Schutzhaube so gesichert werden, dass die verbleibende Restgefahr nur noch gering ist. Zusätzlich wurden an den Handrädern die senkrecht eingesetzten und somit vorstehenden Griffbolzen entfernt, damit diese bei einem möglichen Sturz nicht zu Verletzungen führen. Die Fräsmaschine wurde höher aufgestellt, damit für die Situation eines Anfalls der Zerspanungsmechaniker bevorzugt nach unten gleitet und nicht in den Bearbeitungsprozess fällt. Bei der Höhe der Aufstellung orientierte man sich an seiner Körpergröße. Für die Handräder der Fräsmaschine galt das Gleiche wie bei der Rollenschleifmaschine. Die vorhandene Drehmaschine wurde ersetzt durch eine neue mit einer Schutzhaube, die vom Spannfutter aus zum Werkzeugschlitten gezogen werden kann und über einen Kontaktschalter verfügt. Der Kontaktschaler ist mit dem Schlitten der Drehmaschine gekoppelt, so dass eine Bearbeitung nur bei geschlossener Schutzhaube möglich ist. Bei der Höhe der Aufstellung orientierte man sich ebenso an der Körpergröße des Zerspanungsmechanikers. Als persönliche Schutzausrüstung trägt er nun eine geeignete Schutzkappe zur Vermeidung von Kopfverletzungen bei einem Anfall
bzw. Sturz. Über den Einsatz einer persönlichen Überwachungsanlage, in Kopplung mit der jeweils von dem Dreher bedienten Maschine, kann nun für die Situation eines Anfalls der sofortige Stopp der jeweiligen Maschine ausgelöst werden. Sollte es zu einem Sturz kommen, so kann dieser durch eine Arbeitsmatte gedämpft werden.