Unternehmen:
Der Arbeitgeber ist ein Straßenbauamt einer Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:
Das rechte Bein des Mitarbeiters ist um zwei Zentimeter verkürzt und der rechte Fuß ist deformiert sowie um mehrere Nummern kleiner als der linke. Der Mann ist Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt. Er benötigt behinderungsbedingt spezielle orthopädische Schuhe, damit er ohne Einschränkungen stehen und gehen kann.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann arbeitet als Straßenwärter bei seinem Arbeitgeber.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Mitarbeiter muss, bedingt durch das Gefährdungspotential bei den auszuführenden Straßenbauarbeiten, Sicherheitsschuhe tragen. Durch seine Beinverkürzung und den Größenunterschied der beiden Füße kann er keine normalen Konfektionsschuhe
bzw. Sicherheitsschuhe tragen.
Um seine Verkürzung im rechten Bein und den Größenunterschied der Füße auszugleichen, kontaktierte er einen Orthopädieschuhmacher. Dieser passte die Sicherheitsschuhe entsprechend behinderungs- und sicherheitsgerecht an.