02.01.2025 | Nachteilsausgleich
IHK informiert
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Der Nachteilsausgleich ist kein Vorteil für beeinträchtigte Teilnehmende, sondern soll Barrieren abbauen, die deren Prüfungsleistung beeinträchtigen könnten.
Ziel ist es, Chancengleichheit herzustellen, wobei jedoch die Prüfungsanforderungen nicht verändert werden dürfen.
Das IHK-Magazin „Prüfungspraxis” erklärt für Mitglieder eines Prüfungsausschusses, was Nachteilsausgleiche sind und welche Arten es gibt.
Zusätzlich empfehlen wir das Interview mit Kirsten Vollmer vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zum Thema Nachteilsausgleiche ab Seite 2.
Zur Publikation: IHK-Prüfungspraxis, Ausgabe 3/2024
(er)