12.01.2023 | Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Arbeit
§ 36a SGB IX
Im Jahr 2022 sind die Energiekosten stark gestiegen. Für Medizinisches Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ein besonderes Problem, da sie die entstehenden Kosten nicht an die Rehabilitierenden weitergeben können.
Der Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe gewährleistet nun einen Zuschuss zu Kosten für Erdgas, Wärme und andere Brennstoffe sowie Strom und ergänzt damit die Einmalzahlung im Dezember, sowie die geplanten Energiepreisbremsen. Der Zuschuss beträgt in der Regel 95 Prozent der Differenz zwischen den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 und denen des Jahres 2021. Getragen werden die Kosten aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Hier gehts zum Paragraphen: SGB IX § 36a
Weiteres in REHADAT-Literatur: Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe
(Tr)