21.04.2023 | Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Bundestag stimmt zu

Weißes Paragrafenzeichen auf blauem Grund

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt. Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern sowie Bedingungen schaffen, unter denen auch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Dieser Schritt wurde zugleich mit einem hohen Fachkräftebedarf begründet.

Unter anderem soll eine „vierte Staffel“ der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber eingeführt werden, welche trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber sind wie bisher Sonderregelungen vorgesehen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren.

Weitere Punkte sind das Einführen einer Genehmigungsfiktion für die Anspruchsleistungen des Integrationsamtes, die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit sowie das neu ausrichten der Versorgungsmedizinische Begutachtung durch einen Sachverständigenbeirat.

Mehr Informationen: Mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit bringen | Bundesregierung
(br)