12.03.2024 | Die wichtigsten Paragrafen zu Behinderungen in REHADAT aufgenommen

Das Soziale Entschädigungsrecht

Das SGB XIV hat das Bundesversorgungsgesetz abgelöst und das Soziale Entschädigungsrecht in einem eigenen Sozialgesetzbuch neu geregelt. Das SGB XIV regelt die Ansprüche von Personen, die durch bestimmte schädigende Ereignisse unmittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Dies kann auch in einer Behinderung resultieren. Das neue Gesetzbuch stärkt den Teilhabegedanken, indem es die Bereitstellung von Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen vorsieht. Die Bewilligung von Teilhabeleistungen ist nicht vom Bezug von sonstigen Entschädigungszahlungen abhängig. Dies ist eine Änderung im Vergleich zum vorherigen Recht nach dem Bundesversorgungsgesetz, da in den alten Regelungen noch der Bezug einer Grundrente oder ein Anspruch auf Heilbehandlung vorausgesetzt wurde.

In REHADAT-Recht ist das SGB XIV - Soziales Entschädigungsrecht nun in Teilen eingepflegt. Der Fokus liegt auf Kapitel 6 Leistungen zur Teilhabe. 

Hier gehts zum Inhaltsverzeichnis: SGB XIV - Soziale Entschädigung

 

(Tr)