News

27.10.2025 | REHADAT-kompakt

Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Mit Ausnahme der Krankenkassen sind die Reha-Träger gesetzlich verpflichtet, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu erbringen, wenn diese notwendig sind, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.

REHADAT-kompakt informiert darüber, welcher Träger zuständig ist, wie der Antrag gestellt wird, warum das Inklusionsamt kein Reha-Träger ist, wie Arbeitgebende miteinbezogen werden, wer die Leistung erbringt und wer bei Förderleistungen und Antragstellung informiert und hilft.

REHADAT-kompakt bringt Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und bündelt Wissen auf maximal zwei Seiten. REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.

Zur Publikation: REHADAT-kompakt | REHADAT Publikationen

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17.10.2025 | Wir sind dabei!

A+A – Messe und Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Vom 4. bis 7. November 2025 findet in Düsseldorf die A+A statt. Im Fokus stehen Innovationen für eine sichere, effiziente und gesunde Arbeitswelt. Zusammen mit dem Internationalen Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin deckt die Messe alle Aspekte einer ganzheitlichen Präventionskultur ab – von Gesundheitsmanagement über persönlichen Schutz bis zu Workplace Design und Sicherheitsmanagement.

REHADAT ist in Halle 5 am Stand K31 vertreten. Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Tipp: Am Freitag (7.11. | 10:30-10:45 Uhr) halten unsere Kolleginnen Mareike Decker und Patricia Traub den Vortrag „Smart, sicher und inklusiv – Arbeit mit KI gestalten“ (englisch, Exhibitor Forum, Halle 9A/84, Vision Zero Stage).

Zur Homepage der Messe: A+A 2025 -- Weltleitmesse für sicheres und gesundes Arbeiten | aplusa.de
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14.10.2025 | Neue Fassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze

Am 3. Oktober 2025 ist die 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft getreten

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthält die „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ für die Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht. Diese sind maßgeblich, wenn die Feststellung einer Behinderung beantragt wird.

Die neue Fassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) wurde teilhabeorientiert überarbeitet und an den medizinischen Fortschritt angepasst. Sie soll eine Bewertung nach modernen und bundesweit einheitlichen Kriterien sicherstellen.

Die aktuellen Änderungen betreffen vor allem Teil A „Gemeinsame Grundsätze“. Überarbeitet wurden die Vorbemerkung sowie die Punkte 1 bis 3. Diese regeln die Grundsätze zur Bewertung des Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS), zur Heilungsbewährung und zur Bildung des GdB bei mehreren Gesundheitsstörungen.

(ml)

02.10.2025 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

 

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  • Inklusionsvereinbarung erstellen: App REHADAT-IV aktualisiert
  • EuGH-Urteil: Diskriminierungsschutz für Eltern behinderter Kinder
  • Wie wirkt sich CED auf das Arbeitsleben aus?
  • Neue REHADAT-Rubrik jetzt auch auf Englisch
  • Aus Sicht der Betriebe: Was es braucht, damit Inklusion besser gelingt
  • Neuer Online-Ratgeber „Präventionsguide Psyche"
  • Neue REHADAT-Online-Seminare
  • A+A – Messe und Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Save the Date! Neuer Fachkongress für Inklusion im Arbeitsleben in Leipzig

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
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23.09.2025 | Das war die REHACARE 2025!

Vielen Dank für Ihren Besuch!!

Wir blicken zurück auf inspirierende Tage voller spannender Begegnungen, Innovationen und wichtiger Impulse für Inklusion, Barrierefreiheit und Assistenztechnologien.

Besondere Besuche am Stand: Staatssekretär Matthias Heidmeier vom MAGS NRW und die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen NRW.

Wir bedanken uns bei allen Besucherinnen, Besuchern, Ausstellerinnen und Ausstellern für die großartige Atmosphäre und den regen Austausch! 
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21.08.2025 | KSL-Konkret #9: Soziale Rechte durchsetzen

Ratgeber zu Widerspruch und Klage

Die Broschüre der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW (KSL) thematisiert in kompakter Form Ihre Rechte. Sie will Ihnen mögliche Schritte durch den Rechtsweg aufzeigen und ermuntern – wenn es nötig ist – den Mut zu haben, sich zu wehren.

Neben grundlegenden juristischen Informationen finden Sie viele praktische Hinweise, Ablaufdiagramme und Musterschreiben, die zeigen, wie Sie gegen Entscheidungen oder ausbleibende Entscheidungen von Behörden rechtlich vorgehen können.

Sei es mit Widerspruch, Klage oder einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.

Hier geht es zur Broschüre:
KSL-Konkret #9: Soziale Rechte durchsetzen | REHADAT-Literatur

Hier geht es zu weiteren Heften der Reihe:
Schriftenreihe KLS-Konkret | REHADAT-Literatur

(ml)

19.08.2025 | REHADAT-Erklärvideos

Video: „Mit CED im Arbeitsleben“

REHADAT führte im Jahr 2023 eine Online-Befragung zum Thema „CED im Arbeitsleben“ durch. Der Großteil der befragten Personen, die zum Erhebungszeitpunkt arbeiteten, gab an, sich bei der Arbeit durch CED-Symptome beeinträchtigt zu fühlen.

Das Video präsentiert die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage.

Link zum Video: 'CED im Arbeitsleben'
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18.08.2025 | Neue Podcast-Folge

Blind im Büro – Mein Alltag bei REHADAT

In Episode 8 unseres Podcasts „Teilhabe & Inklusion“ erzählt unser Kollege Rufus Witt, wie sein Arbeitsalltag als blinder Mitarbeiter bei REHADAT aussieht. Er nimmt uns mit auf seinen Arbeitsweg durch Köln und zeigt anhand spannender Hörbeispiele, wie er ganz ohne Maus und Bildschirm am Computer arbeitet.

Die Episode zeigt, dass digitale Barrierefreiheit unverzichtbar ist: Software, Websites und Dokumente müssen so gestaltet sein, dass sie für alle zugänglich sind. Für blinde oder sehbehinderte Mitarbeitende bedeutet das zum Beispiel, dass Anwendungen mit Screenreadern kompatibel sein müssen, Bedienelemente über die Tastatur bedienbar sind und Inhalte klar strukturiert bereitgestellt werden. Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern die Grundlage dafür, dass alle Menschen gleichberechtigt arbeiten können.

Zur neuen Folge: Episode 08 | REHADAT-Podcast

22.07.2025 |  KI als Chance für mehr berufliche Teilhabe

REHADAT im Interview

Unsere REHADAT-Kolleginnen Mareike Decker und Patricia Traub haben beim KI-Kompass Inklusiv darüber gesprochen, was KI-basierte assistive Technologien heute schon möglich machen – und wo noch Potenzial liegt.

Drei zentrale Punkte aus dem Interview:

  1. Assistive Technologien – von Exoskeletten, über Sehhilfen bis Lerntools – helfen, die Arbeit zu erleichtern und Arbeitsprozesse individueller zu gestalten
  2. KI kann den Zugang zu Wissen verbessern – REHADAT nutzt KI, um unabhängige und verlässliche Informationen schneller und barrierefreier bereitzustellen.
  3. Vielfalt in den Daten ist ein Muss – damit KI keine neuen Barrieren schafft, sondern echte Teilhabe ermöglicht.

Grundsätzlich gilt: KI kann Barrieren abbauen – sie ersetzt aber nicht die gesellschaftliche Verantwortung für Inklusion!

Zum Interview: Neue Perspektiven für die berufliche Teilhabe: KI und digitale Technologien bei REHADAT | KI-Kompass Inklusiv
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27.06.2025 | Was sich nun ändert

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab dem 28.06.2025 endgültig in Kraft

Dieses Wochenende, genauer am 28. Juni 2025, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endgültig in Kraft. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 um und soll die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im digitalen und physischen Raum verbessern.

Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, künftig barrierefrei zu gestalten, sodass sie z. B. von Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können. Darunter fallen Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, Ticketautomaten sowie Webseiten und Onlineshops von Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten.

Die meisten Regelungen gelten ab dem 28. Juni 2025. Für einige bestehende Produkte und Dienstleistungen gelten jedoch Übergangsfristen bis 2030. Unternehmen haben also noch Zeit, ihre Angebote barrierefrei umzugestalten, müssten jedoch jetzt aktiv werden, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.

 

Das vollständige Gesetz finden Sie bei REHADAT-Recht unter: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Weitere Informationen finden Sie im REHADAT-Lexikon unter: Lexikon: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Literatur rund um das Thema finden Sie bei REHADAT-Literatur: Barrierefreie Information & Kommunikation ⁠/​ Digitale Barrierefreiheit

Ein zweiseitiges PDF zum Ausdrucken mit allen relevanten Informationen finden Sie in unseren REHADAT-kompakt Ausgaben 06 und 07 aus 2023: Digitale Barrierefreiheit (PDF), Barrierefreie Webseiten (PDF)

 

(TR)