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27.06.2025 | Was sich nun ändert

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab dem 28.06.2025 endgültig in Kraft

Dieses Wochenende, genauer am 28. Juni 2025, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endgültig in Kraft. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 um und soll die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im digitalen und physischen Raum verbessern.

Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, künftig barrierefrei zu gestalten, sodass sie z. B. von Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können. Darunter fallen Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, Ticketautomaten sowie Webseiten und Onlineshops von Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten.

Die meisten Regelungen gelten ab dem 28. Juni 2025. Für einige bestehende Produkte und Dienstleistungen gelten jedoch Übergangsfristen bis 2030. Unternehmen haben also noch Zeit, ihre Angebote barrierefrei umzugestalten, müssten jedoch jetzt aktiv werden, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.

 

Das vollständige Gesetz finden Sie bei REHADAT-Recht unter: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Weitere Informationen finden Sie im REHADAT-Lexikon unter: Lexikon: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Literatur rund um das Thema finden Sie bei REHADAT-Literatur: Barrierefreie Information & Kommunikation ⁠/​ Digitale Barrierefreiheit

Ein zweiseitiges PDF zum Ausdrucken mit allen relevanten Informationen finden Sie in unseren REHADAT-kompakt Ausgaben 06 und 07 aus 2023: Digitale Barrierefreiheit (PDF), Barrierefreie Webseiten (PDF)

 

(TR)

24.06.2025 | Jetzt anmelden: Neue REHADAT-Seminartermine

Wichtige Bausteine für Teilhabe: Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen

Hilfsmittel können bei einer Behinderung, einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall eine wertvolle Unterstützung sein. Die Vielfalt an Hilfsmitteln und Technologien bietet eine wichtige Grundlage für die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben. Häufig stellen sich jedoch viele Fragen: Welche Hilfsmittel gibt es? Wen kann man ansprechen? Wer finanziert Hilfsmittel für den Alltag oder Beruf?

Im Seminar gehen wir zunächst auf die Hilfsmittelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Anschließend zeigen wir wichtige Aspekte der behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung mit Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen auf.

Das kostenfreie Seminar ist für die Weiterbildung von „Certified Disability Management Professionals“ (CDMP) mit zwei Stunden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannt.

Neue Termine für die Online-Hilfsmittelseminare: 

  • 30. Juli 2025, 10 – 12 Uhr
  • 24. September 2025, 10 – 12 Uhr

Hier können Sie Details nachlesen und sich anmelden:  www.rehadat.de/aktuelles/seminare

(pt)

 

 

04.06.2025 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

 

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  • REHADAT-Ersparnisrechner mit neuen Beträgen für Ausgleichsabgabe
  • Interview: Chancen sehen, nicht Defizite
  • Gute Praxis: Barrierefreier Campus der SMS group
  • Kurz erklärt: Was sind KI-gestützte Hilfsmittel?
  • Statistik zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Urteil stärkt Rechte von Versicherten bei selbst beschafften Hörgeräten
  • Maßnahmen-Finder jetzt auch in Leichter Sprache
  • DIN-Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache
  • Jetzt an Umfrage beteiligen: Wie kann betriebliche Inklusion gelingen?
  • Filmtipp: WIR WOLLEN MEHR – Arbeit ohne Barrieren
  • IRMA – Internationale Reha- und Mobilitätsmesse für Alle
  • REHADAT beim Digitaltag 2025: Jetzt anmelden!

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
(Br)

02.06.2025 | Welttag für assistive Technologien am 4. Juni 2025

Aktionstag des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienste

© UNOPS

Das Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS) ruft Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen und politische Entscheidungsträger dazu auf, sich am ersten Welttag für assistive Technologien am 4. Juni 2025 zu beteiligen.

Ziel des Aktionstags ist es, den Zugang zu assistiven Technologien (AT) in allen Lebensbereichen – von Gesundheit bis Bildung – zu verbessern, erfolgreiche Initiativen sichtbar zu machen und die Stimmen der Nutzer:innen hinsichtlich der Vorteile und Barrieren stärker in den Fokus zu rücken. Alle Nutzer:innen von assistiven Technologien sind beispielsweise eingeladen, Fotos oder Videos zu teilen, die zeigen, wie AT ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

Hier erfahren Sie mehr über den Aktionstag in englischer Sprache: World AT Day 2025 - Unlock The Everyday

(pt)

20.05.2025 | Neue Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft getreten

Änderungen sollen die Versorgungspraxis erleichtern

© REHADAT

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) sind am 16. Mai 2025 in Kraft getreten. Ziel der Neuerungen ist es, die Versorgung von Versicherten mit schweren oder komplexen Behinderungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Wesentliche Änderungen beinhalten:

  • Stärkung der Teilhabe: Ein Versorgungsanspruch besteht unter anderem, wenn eine Behinderung bei der Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens auszugleichen ist und um dadurch auch die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich um Leistungen anderer Leistungsträger handelt. Versicherte können einen Teilhabeplan durch die Krankenkasse verlangen (§§ 3, 10 HilfsM-RL)
  • Erleichterung der Fernverordnungen: Hilfsmittelverordnungen dürfen künftig auch per Videosprechstunde und in Ausnahmefällen nach dem telefonischen Kontakt ausgestellt werden (§ 6 HilfsM-RL).
  • Bedarfsermittlung und Verordnung: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Fremdbefunde oder einen Teilhabeplan für die Bedarfsermittlung heranziehen und die Verordnung durch weitere konkretisierende Unterlagen ergänzen (§§ 6, 7 HilfsM-RL)

Hintergrundinformationen:

Die Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie basieren auf dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das im März 2025 in Kraft trat und eine Vereinfachung der Hilfsmittelversorgung für Patientinnen und Patienten in sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit schweren Behinderungen (MZEB) vorsieht.

Die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA regelt die Verordnung von Hilfsmitteln durch Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Krankenhäuser im Entlassmanagement, einschließlich der Voraussetzungen und Inhalte der Verordnung. Sie enthält spezifische Regelungen für Seh- und Hörhilfen und legt Anforderungen an das vom GKV-Spitzenverband zu erstellende Hilfsmittelverzeichnis fest.

Hier gelangen Sie zur aktuellen Hilfsmittel-Richtlinie: www.g-ba.de/richtlinien

(pt)

20.05.2025 | Bundesinitiative Barrierefreiheit

Zwischenbericht 2025

Die Bundesinitiative Barrierefreiheit hat zum Ziel, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen verwirklichen können.

Seit dem Start der Bundesinitiative Barrierefreiheit sind zahlreiche Maßnahmen im Bereich Barrierefreiheit konsequent angegangen worden, die in diesem Bericht dargestellt werden.

Barrieren abzubauen ist ein Auftrag, dem sich die Bundesregierung verstärkt angenommen hat: Im November 2022 gab es einen Kabinettsbeschluss, der Barrierefreiheit explizit als ressort- und ebenenübergreifende Aufgabe formuliert. Dies war der Startpunkt für die Bundesinitiative Barrierefreiheit - als Initiative aller Ressorts, koordiniert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Hier geht's zur Publikation:
Zwischenbericht zur Bundesinitiative Barrierefreiheit 2025 | REHADAT-Literatur

Hier ist der Text in Leichter Sprache:
Bundes-Initiative Barriere-Freiheit. Ein Bericht in Leichter Sprache | REHADAT-Literatur

Weitere Literatur rund um das Thema Barrierefreiheit finden Sie hier:
Barrierefrei leben | REHADAT-Literatur

(ER)

13.05.2025 | Bundesteilhabepreis 2025

Vorbildliche Projekte der digitalen Teilhabe

Zum sechsten Mal wurde am 12.05.2025 der Bundesteilhabepreis verliehen. Im Rahmen der jährlichen Inklusionstage überreichte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, den drei Preisträgerinnen und Preisträgern eine Urkunde. Der Wettbewerb zum Thema „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“ zeichnet bundesweit herausragende Projekte aus und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Die heute ausgezeichneten Projekte zeigen, dass digitale Teilhabe möglich ist. Es sind gute Ideen, die bei ihrer Entwicklung stets Menschen mit Behinderungen mit einbezogen haben. Neue, barrierefreie Orte der Bildungsarbeit wurden geschaffen – und eine App, die die Nutzenden zum Mitmachen einlädt. Auf diese Weise kann auch Digitalisierung inklusiv werden.“

Die Preisträger des Bundesteilhabepreises 2025 sind:

  1. Preis: Projekt: PIKSL Labor Düsseldorf
    In diesem öffentlichen, inklusiven Begegnungsort für Menschen mit und ohne Behinderungen beantwortet ein inklusives Tandem Fragen der Besucherinnen und Besucher rund um das Thema Digitalisierung. https://piksl.net/standorte/duesseldorf/
  1. Preis: Projekt: bvkm aktiv – eine App für Menschen mit Behinderung
    Die kostenfreie App „bvkm aktiv“ ermöglicht Menschen mit Behinderungen direkten, selbstbestimmten Zugang zu Informationen und interaktiven Beteiligungsangeboten.
    https://leichte-sprache.bvkm.de/topics/der-bvkm-hat-eine-app/
  1. Preis: Projekt: Mobiles Medienlabor – Medienbildung für Alle
    Der „Medienbus“  ist eine mobile Medien-Lern- und Hilfe-Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungsbedarf, die im ländlichen Raum leben.
    https://medien-bus.de

Informationen zum Bundesteilhabepreis finden Sie auf www.bundesteilhabepreis.de

06.05.2025 | REHADAT auf der REHAB 2025

Vom 22. bis 24. Mai in Karlsruhe

Vom 22. bis 24. Mai 2025 dreht sich auf dem barrierefreien Messegelände in Karlsruhe alles um Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion – und wir sind mit dabei!

Auf der Messe erwarten Sie:

  • über 400 Ausstellende aus 16 Ländern
  • neueste Hilfsmittel, Assistenztechnologien & Mobilitätslösungen
  • Austausch für Fach- und Privatbesuchende.

Sie finden uns in Halle 2 am Stand E18 – mit Infos rund um berufliche Teilhabe, Barrierefreiheit und Unterstützungsangebote aus den REHADAT-Portalen.

Mehr Infos: REHAB Karlsruhe: Die Fachmesse für Rehabilitation und Pflege

22.04.2025 | Vielfältige Lösungen für mehr Inklusion im Arbeitsleben

REHADAT-Gute Praxis als Recherchetool

© REHADAT

Das Gute-Praxis-Portal von REHADAT zeigt anschaulich, wie Arbeitsplätze individuell und behinderungsgerecht gestaltet werden können. Zahlreiche Beispiele geben Antworten auf zentrale Fragen: Welche Behinderung lag vor? Welche konkreten Maßnahmen wurden durchgeführt? Und wer hat die Maßnahmen gefördert?

Unter dem Suchbegriff „Kfz-Anpassung“ finden Sie derzeit rund 70 ausführlich dokumentierte Praxisbeispiele zu technischen Fahrzeugumrüstungen – darunter auch Traktoren und Bagger.

Schauen Sie doch mal rein und lassen Sie sich inspirieren!

Praxisbeispiele mit dem Stichwort Kfz-Anpassung | REHADAT-Gute Praxis

(pt)

21.03.2025 | WDR-Interview mit REHADAT

Thema Digitale Barrierefreiheit

Stellen Sie sich vor, Sie haben 7 Minuten Zeit, um das Thema "Digitale Barrierefreiheit" zu erklären. Kaum zu schaffen, oder? Wo fängt man an? Was lässt man weg?

Unsere REHADAT-Kollegin Eva Rabung hat sich dieser Aufgabe im Interview beim WDR-Fernsehen gestellt und sie wunderbar gelöst, finden wir. 

Zum Interview: Barrierefreies Internet | Hier und heute

Viele weitere Informationen: Digitale Teilhabe | REHADAT-talentplus
(br)