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Treppensteiger helfen Rollstuhlfahrenden bzw. Menschen mit einer eingeschränkten Gehfähigkeit bei der Überwindung von Treppen. Die meisten Treppensteiger werden durch eine Hilfsperson bedient.
Besondere Merkmale:
- transportabel
- zur Ankopplung an Rollstühle oder mit eigenem Sitz
- Steuerung durch eine Hilfsperson
Produkte aus anderen Hilfsmittelbereichen:
- Treppenlifte, die fest montiert und über Schienen auf und ab bewegt werden, finden Sie im Hilfsmittelbereich Bauen und Wohnen
Finanzierung und Wissenswertes
Wissenswertes
Man unterscheidet Treppensteiger, die an Rollstühlen befestigt werden und solche mit eigenem Sitz. Bei der Entscheidung für eines dieser Hilfsmittel sollte berücksichtigt werden, ob Personen mit oder ohne Rollstuhl befördert werden sollen. Darüber hinaus gibt es wenige Elektrorollstühle mit integrierter Treppensteigfunktion, die direkt vom Anwender bedient werden können.
Finanzierung
Treppensteiger können als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V angesehen werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann sich bei bestimmten Voraussetzungen und bei Verordnung durch einen Arzt an den Kosten beteiligen. Krankenkassen geben dazu Auskunft.
Mehr zur Finanzierung von Hilfsmitteln für den privaten Bereich in der Infothek.

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