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GKV-Hilfsmittelverzeichnis
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Blindenstöcke, auch weiße Langstöcke oder Taststöcke genannt, sind die wichtigsten Mobilitätshilfen für Menschen mit Blindheit. Diese Hilfsmittel ermöglichen blinden Menschen eine Orientierung, wenn sie zu Fuß unterwegs sind.
Merkmale von Blindenstöcken:
- weißer Stab mit einer Spitze am unteren Ende und einem Handgriff am oberen Ende
- aus Leichtmetall, Fiberglas oder Carbon
- teilweise faltbar und/oder längenverstellbar
- mit unterschiedlichen Spitzen erhältlich
Finanzierung und Wissenswertes
Wissenswertes
Mit einem Blindenstock werden Veränderungen des Untergrundes, Hindernisse sowie Bordsteine und Treppen rechtzeitig erkannt. Der Mensch mit Blindheit erhält über die Spitze des Blindenstockes eine Rückmeldung darüber, was sich vor ihm befindet. Darüber hinaus dient ein Blindenstock, der immer weiß ist, als Erkennungszeichen für andere Verkehrsteilnehmende wie beispielsweise Autofahrende.
Blindenstöcke gibt es mit unterschiedlichen Spitzen.
Finanzierung
Blindenstöcke sind in der Regel als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V anzusehen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann sich bei bestimmten Voraussetzungen und bei Verordnung durch einen Arzt an den Kosten beteiligen. Krankenkassen geben dazu Auskunft.
Im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Blindenstöcke aufgeführt. Die einzelnen Produkte sowie Hintergrundinformationen zur Versorgung mit Blindenstöcken durch die GKV sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 07 zu finden.
Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung können auch andere Kostenträger für die Finanzierung von Hilfsmitteln im privaten Bereich zuständig sein. Mehr dazu in der Infothek.

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