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GKV-Hilfsmittelverzeichnis
Inhalt


Multifunktionsrollstühle verfügen über vielfältige Einstellmöglichkeiten. Sie werden meistens für Personen mit geringer Aktivität verwendet und können an schwere Behinderungen angepasst werden.
Besondere Merkmale:
- Steuerung durch Begleit- oder Betreuungsperson
- diverse Einstellmöglichkeiten zur Positionierung und Lagerung von Patienten
- Sitzsysteme zur Stabilisierung des Rumpfes
Produkte aus anderen Hilfsmittelbereichen:
Finanzierung und Wissenswertes
Wissenswertes
Bei den Multifunktionsrollstühlen handelt es sich meistens um reine Schieberollstühle. Diese Rollstühle werden häufig auch als Positionierungs- und Lagerungsrollstühle bezeichnet.
Der Begriff Pflegerollstuhl wird verwendet, da diese Rollstühle meistens im stationären Bereich, z. B. als Grundausstattung in Pflegeheimen eingesetzt werden. Sie bieten eine gute Unterstützung der Sitzposition bei mangelnder Rumpfkontrolle oder -stabilität der pflegebedürftigen Menschen.
Finanzierung
Multifunktions- und Pflegerollstühle sind in der Regel als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V anzusehen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann sich bei bestimmten Voraussetzungen und bei Verordnung durch einen Arzt an den Kosten beteiligen. Krankenkassen geben dazu Auskunft.
Im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind einige Multifunktions- und Pflegerollstühle aufgeführt. Die einzelnen Produkte sowie Hintergrundinformationen zur Versorgung mit Rollstühlen durch die GKV sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 18 zu finden.
Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung können auch andere Kostenträger für die Finanzierung von Hilfsmitteln im privaten Bereich zuständig sein. Mehr dazu in der Infothek.

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