Elektrorollstühle
Elektrorollstühle gibt es für den Einsatz im Innen- und Außenbereich. Die meisten E-Rollstühle haben eine indirekte Lenkung, zum Beispiel über einen Joystick.

Elektrisch angetriebene Rollstühle und Elektromobile (Scooter) dienen der Mobilität von Menschen mit Gehbehinderung oder Einschränkung der Gehfähigkeit.
Elektrorollstühle werden über einen integrierten Elektromotor angetrieben. Sie eignen sich für den Einsatz im Innen- und/oder Außenraum. Mit Elektrorollstühlen können weitere Strecken und Steigungen zurückgelegt werden. Da Elektrorollstühle ein hohes Eigengewicht haben, sind für das Überwinden von Hindernissen wie Stufen oder Kanten weitere Hilfsmittel wie beispielsweise Rampen erforderlich. Aufgrund der größeren Abmessungen haben Elektrorollstühle gegenüber manuellen Rollstühlen einen größeren Wendekreis. Elektrorollstühle gibt es mit individuellen Steuerungen, zum Beispiel Hand-, Fuß-, Mundsteuerungen.
Scooter sind drei- oder vierrädrige elektrische Fahrzeuge mit manueller Lenkung, die nur im Außenbereich genutzt werden können. Sie eignen sich ebenfalls dazu, weitere Strecken und Steigungen zurückzulegen.
Wie läuft eine Rollstuhlversorgung ab?
Vor der Versorgung ist eine ausführliche Bedarfsermittlung erforderlich, um den geeigneten Rollstuhl für den jeweiligen Nutzer zu finden. Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden:
Mehr Informationen zu Verordnung und Beschaffung sowie Erprobung und Einweisung von Hilfsmitteln in der Infothek
Rollstühle und Scooter sind in der Regel als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V anzusehen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann sich bei bestimmten Voraussetzungen und bei Verordnung durch einen Arzt an den Kosten beteiligen. Krankenkassen geben dazu Auskunft.
Im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind viele Rollstühle und Scooter aufgeführt. Die einzelnen Produkte sowie Hintergrundinformationen zur Versorgung mit Rollstühlen und Scooter durch die GKV sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 18 zu finden.
Neben der Gesetzlichen Krankenversicherung können auch andere Kostenträger für die Finanzierung von Hilfsmitteln im privaten Bereich zuständig sein. Mehr dazu in der Infothek.
Portal mit Informationen rund um die Rollstuhlversorgung: Rollstuhlcheck