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GKV-Hilfsmittelverzeichnis
Inhalt


Hier sind Hausnotrufe, Notrufe in Bädern, Toiletten, Aufzügen, bei epileptischen Anfällen und Stürzen sowie Plaketten und Anhänger mit wichtigen Informationen für Notfälle.
Diese Hilfsmittel können:
- Notrufe automatisch oder durch eine Person auslösen
- den Zustand eines Menschen überwachen
- auf Schlüsselanhängern oder Anhänger für Halsketten Informationen für Notfälle speichern
Finanzierung und Wissenswertes
Finanzierung
Pflegeversicherung:
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind (Auszug aus dem Vorspann zum Pflegehilfsmittelverzeichnis). Pflegehilfsmittel sind in den Produktgruppen 50 bis 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses zu finden.
Hausnotrufsysteme können durch die Pflegeversicherung finanziert werden. Die Pflegeversicherung unterstützt die häusliche Pflege, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die eine selbständigere Lebensführung ermöglichen.
Mehr dazu im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung / Mobilität.
Mehr zur Finanzierung von Hilfsmitteln für den privaten Bereich in der Infothek.

Produkte (52)
