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Hierzu zählen DAISY-Player und Diktiergeräte zum Aufnehmen und Abspielen von Audioinformationen.
Merkmale von DAISY-Playern:
- zum Abspielen von DAISY-Hörbüchern und Audiodateien
- sprachgestützte Bedienung für Nutzende mit Blindheit
- vielfältige Navigationsmöglichkeiten in Dateien / Hörbüchern
- Abspielen von handelsüblichen CDs möglich
- auch Geräte zum Aufnehmen von Sprachnotizen erhältlich
Merkmale von Diktiergeräten:
- zur Aufnahme von Sprache und Musik
- üblich sind digitale Geräte mit Speicherkarten
Finanzierung und Wissenswertes
Wissenswertes
DAISY-Player: DAISY-Player sind Abspielgeräte für Hörbücher oder andere Audiodateien, die im DAISY-Format erstellt wurden. Das Speicherformat DAISY bietet dem Hörer Funktionen wie das Setzen von Lesezeichen sowie umfangreiche Navigationsmöglichkeiten innerhalb eines Hörbuchs, z. B. das Springen von Überschrift zu Überschrift.
DAISY-Player sind speziell für Menschen mit Blindheit konzipiert und verfügen über eine Sprachausgabe, die die Bedienung unterstützt. Sie sind als DAISY-CD-Player zum Abspielen von CDs oder als kleine mobile Geräte mit Speicherkarte erhältlich. Mit einigen Geräten kann man selbst Aufnahmen machen und DAISY-Dateien erstellen.
Diktiergeräte: Mit Diktiergeräten kann man Sprachnotizen, Gespräche oder Musik aufzeichnen. Für Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit können Aufnahmen mit dem Diktiergerät handschriftliche Notizen ersetzen. Wenige Diktiergeräte sind mit sprachbegleiteter Menüführung erhältlich, aus diesem Grund sollten Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit auf Kriterien wie Größe der Tasten, Lesbarkeit des Displays usw. achten.
Finanzierung
Privater Gebrauch, Schule und Studium: DAISY-Player sind nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt. Nachdem verschiedene Sozialgerichte den Anspruch der Kläger auf eine Versorgung mit DAISY-Playern bestätigt haben, stellen jedoch zahlreiche Krankenkassen erforderliche DAISY-Abspielgeräte zur Verfügung. Diktiergeräte werden nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Neben den Krankenkassen können andere Kostenträger für die Finanzierung von Hilfsmitteln im privaten Bereich zuständig sein. Mehr dazu in der Infothek.
Am Arbeitsplatz: DAISY-Player und Diktiergeräte können von Kostenträgern der beruflichen Rehabilitation finanziert werden, wenn diese für die Ausübung der Arbeitstätigkeit notwendig sind. Mehr dazu in der Infothek.
Weiterführende Links
Zu DAISY-Playern:

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