Wiegen und Messen
Mit angepassten Küchenwaagen, Diätwaagen, Messbechern, Fleischthermometern, Kurzzeituhren oder Flüssigkeitsstandsanzeigern können Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit ihre Mahlzeiten zubereiten.

Hier sind angepasste sowie handelsübliche Küchenutensilien und Kochgeräte aufgeführt, die Menschen mit Behinderungen der oberen Gliedmaßen sowie sehbehinderte und blinde Personen unterstützen.
Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Krankenkasse in der Regel nicht erstattet, da sie als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gelten und somit nicht als Hilfsmittel anerkannt sind.
Mehr zur Finanzierung von Hilfsmitteln für den privaten Bereich in der Infothek.