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Manuell einstellbare Betten sind je nach Ausstattung in Höhe, Neigung und Lage verstellbar. Auch Therapie- und Pflegebetten für Kinder sind hier aufgeführt.
Diese Hilfsmittel können:
- die Therapie von Kindern unterstützen
- unterschiedliche Höhen- und Lagenverstellungen mit manuell verstellbaren Einlegerahmen ermöglichen
Finanzierung und Wissenswertes
Wissenswertes
Pflegebetten verfügen in der Regel über unterschiedliche Verstellmöglichkeiten der Liegefläche bzw. des gesamten Rahmens. Dies entlastet die Pflegepersonen, wenn die Pflege ganz oder teilweise im Bett vorgenommen werden muss.
Bei manuell verstellbaren Betten kann der Patient aufgrund der mechanischen Konstruktion die Verstellung der Liegeflächen oft nicht selbst durchführen und ist dabei auf personelle Unterstützung angewiesen. Manuell verstellbare Betten empfehlen sich dann, wenn die zu pflegende Person selbst Körpergewichtsverlagerungen durchführen kann. Ansonsten ist auf Seiten der Pflegeperson ein hoher körperlicher Einsatz erforderlich.
Finanzierung
Die Anschaffung eines speziellen Bettes kann unter Umständen bezuschusst werden. Wichtig ist hier der Verwendungszweck. Wenn das Bett als Ausgleich für eine Behinderung, zur Krankheitslinderung oder zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit dient, ist die Krankenkasse zuständig. Wird hingegen Pflegebedürftigkeit diagnostiziert, ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Anders als bei einem Bett zum Behinderungsausgleich ist hier keine ärztliche Verordnung notwendig. In beiden Fällen muss der Leistungsempfänger einen Teil der Kosten mittragen.
Mehr zur Finanzierung in der Infothek.

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