Vorgehen
Eine Behinderung oder chronische Erkrankung kann jeden Menschen treffen. Sind langjährig Beschäftigte oder junge Berufsanfänger und -anfängerinnen beeinträchtigt, können Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen eine wichtige Rolle spielen.
Ablauf der beruflichen Hifsmittelversorgung Ablauf der beruflichen Hifsmittelversorgung
Mit technischen Hilfen für den Beruf lassen sich Arbeitsplätze und die Arbeitsumgebung an die individuellen Einschränkungen anpassen. Sie dienen auch zur frühzeitigen Prävention, wenn eine Behinderung beispielsweise durch eine lange Erkrankung droht.
Im Folgenden stellen wir Ihnen einen idealtypischen Ablauf einer Arbeitsgestaltungsmaßnahme von der Bedarfsermittlung bis zur abschließenden Nachkontrolle vor.
Verschiedene Faktoren können Anzeichen sein, dass Beschäftigte eine körperliche oder psychische Einschränkung haben und die Arbeit entsprechend gestaltet werden muss:
- häufigere Fehlzeiten
- sinkende Produktivität oder Motivation
- Hinweise im Mitarbeitergespräch
- Ergebnisse im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Erkenntnisse im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Unfall oder Krankheitsdiagnose
- Befunde im Rahmen einer Reha-Maßnahme
Es kann sein, dass Beschäftigte ihre gesundheitliche Beeinträchtigung selbst nicht wahrnehmen oder ihr Problem aus Angst vor negativen Folgen verschweigen. Wenn die direkte Führungskraft aufmerksam und fürsorglich ist und eine verminderte Leistungsfähigkeit oder ein ungewöhnliches Verhalten beobachtet, kann sie aktiv werden - indem sie das Gespräch sucht und Hilfe signalisiert. Ziel ist, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und letztlich höhere Folgekosten zu vermeiden.
Abhängig von Größe und Art der Firma können auch andere betriebliche Akteure erkennen, ob eine Unterstützung gegebenenfalls angezeigt ist. Das können sein - Schwerbehindertenvertretung, Personal- oder Betriebsrat, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärztlicher Dienst oder Disability Management.
Wichtig ist ein vertrauensvolles, offenes Betriebsklima. So können Probleme zur Sprache gebracht und hilfreiche Schritte in die Wege geleitet werden.
Häufig sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit dem Gesundheitsproblem eines Beschäftigten verunsichert. Empfehlenswert ist die Beratung durch externe Fachexperten und -expertinnen. Davon können vor allem kleine und mittlere Betriebe profitieren.
Um geeignete Hilfsmaßnahmen zu ermitteln, müssen die tätigkeitsbezogenen Anforderungen mit den individuellen Fähigkeiten abgeglichen werden.
Eine Arbeitsplatzbegehung vor Ort ist wichtig, bei der die betreffende Arbeitskraft und entscheidende Akteure mit einbezogen sein sollten (zum Beispiel Führungskraft, externer Technischer Beratungsdienst).
Darüber hinaus gibt es Profilmethoden, um festzustellen, ob die Arbeitskraft mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen zum Arbeitsplatz passt. Dabei handelt es sich um standardisierte Tests und Profilvergleichsverfahren wie IMBA, MELBA oder ERGOS.
Durch die Besichtigung und Untersuchung des Arbeitsplatzes stellt sich häufig heraus, dass bereits einfache Anpassungen (zum Beispiel eine andere Platzierung des Arbeitsmobiliars) und organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel die Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten) ausreichen, um die gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitskraft wirkungsvoll zu unterstützen.
Sind größere technische Gestaltungsmaßnahmen notwendig, können Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen vor der Anschaffung erprobt werden. Diesen Service bieten beispielsweise manche Berufsförderungswerke und eventuell die Hersteller oder Vertreiber der Produkte an.
Steht fest, welche technischen Hilfen bestellt oder welche baulichen Maßnahmen umgesetzt werden, muss die Arbeitskraft oder das Unternehmen den Antrag auf Förderleistungen vor dem Kauf oder dem Baubeginn stellen und die Genehmigung abwarten.
Je nach Bundesland oder Integrationsamt sind dem schriftlichen Förderantrag unterschiedliche Unterlagen beizufügen:
- Ärztliches Attest oder Entlassungsbericht der Rehabilitationsklinik über Art und Umfang der Beeinträchtigung
- Angabe zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
- Gutachten
- Nachweis der anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- Angaben zur Person sowie zum schulischen und beruflichen Werdegang
- Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung, um die berufliche Relevanz der Einschränkung aufzuzeigen
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Kostenvoranschläge für geplante Maßnahmen (für technische Hilfen, bauliche Veränderungen); die erforderliche Anzahl kann regional variieren
- Sozialversicherungsnachweise, Krankenkassenkarte
- Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Einwilligungserklärung zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht, des Medizinischen Dienstes oder der Berufsgenossenschaft
Auf der Seite zum Antragsverfahren erfahren Sie mehr über die Abfolge und Fristen.
Die Rehabilitationsträger und Integrationsämter bieten Antragsvordrucke für Leistungen zur beruflichen Teilhabe.
Mit der behinderungsgerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes oder der Veränderung der Arbeitsumgebung ist der Prozess noch nicht abgeschlossen.
Alle an der Arbeitsgestaltung beteiligten Personen - in erster Linie natürlich die betreffende Arbeitskraft und die direkte Führungskraft - sollten prüfen, ob die Anpassungen auch wirkungsvoll sind und nicht andere gesundheitliche Risiken nach sich ziehen. Dies betrifft auch die unmittelbaren Kollegen und Kolleginnen. Weitere Optimierungsschritte sind beispielsweise Software-Updates, technische Nachrüstungen oder Schulungen im Umgang mit technischen Hilfen.
Bei einer guten, vorausschauenden Planung dürften sich die positiven Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bemerkbar machen.