Vorgehen

Technische Hilfen ermöglichen die Anpassung vom Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld an individuelle Einschränkungen. Sie dienen auch der frühzeitigen Prävention, wenn zum Beispiel eine Behinderung durch eine längere Krankheit droht. Im Folgenden wird ein idealtypischer Ablauf einer behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung mit Hilfsmitteln erläutert.

Schritte: 1. Bedarf feststellen 2. Beratung 3. Arbeitplatz prüfen 4. Planung und Erprobung 5. Förderantrag stellen 6. Umsetzung und Nachkontrolle Ablauf der behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung mit Hilfsmitteln Schritte: 1. Bedarf feststellen 2. Beratung 3. Arbeitplatz prüfen 4. Planung und Erprobung 5. Förderantrag stellen 6. Umsetzung und Nachkontrolle Ablauf der behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung mit Hilfsmitteln

Der Ablauf in Schritten

1. Bedarf feststellen

Verschiedene Anzeichen können darauf hinweisen, dass Beschäftigte körperlich oder psychisch beeinträchtigt sind. Daraus können sich notwendige Anpassungen der Arbeit ergeben.

Anhaltspunkte für Handlungsbedarf

Zum Beispiel:
  • Unfall oder Krankheitsdiagnose
  • Befunde im Rahmen einer Reha-Maßnahme
  • häufigere Fehlzeiten
  • sinkende Produktivität oder Motivation
  • Hinweise im Mitarbeitergespräch
  • Ergebnisse im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
  • Erkenntnisse im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Beschäftigte nehmen gesundheitliche Beeinträchtigungen möglicherweise selbst nicht wahr oder verschweigen sie aus Angst vor negativen Konsequenzen. Wird eine verminderte Leistungsfähigkeit oder ein ungewöhnliches Verhalten beobachtet, sollte die direkte Führungskraft das Gespräch suchen und Unterstützung signalisieren, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und höhere Folgekosten zu vermeiden.

Je nach Betriebsgröße und -art gibt es auch andere betriebliche Akteure, die einen Unterstützungsbedarf erkennen können.

Wer kann einen Unterstützungsbedarf feststellen?

Zum Beispiel:
  • Direkte Führungskraft
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Personal- oder Betriebsrat
  • Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Betriebsärztinnen / Betriebsärzte
  • BEM-Beauftragte
  • Betriebliche Ergonomie-Beauftragte
  • Disability Management

Ein vertrauensvolles und offenes Betriebsklima ist entscheidend, um Probleme anzusprechen und unterstützende Maßnahmen einzuleiten.

2. Externe Beratung nutzen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind oft verunsichert, wenn sie mit einem Gesundheitsproblem eines ihrer Beschäftigten konfrontiert werden. Eine Beratung durch externe Expertinnen und Experten ist empfehlenswert, wie zum Beispiel durch technische Beratungsdienste oder Integrationsfachdienste. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können davon profitieren.

3. Arbeitsplatz prüfen und Gefährdungsisiken beurteilen

Um geeignete Unterstützungsmaßnahmen zu identifizieren, ist ein Vergleich der tätigkeitsbezogenen Anforderungen mit den individuellen Fähigkeiten notwendig.

Eine Arbeitsplatzbegehung vor Ort ist dabei entscheidend und sollte unter Beteiligung der betroffenen Person sowie wichtiger Akteure wie Vorgesetzte und technischer Beratungsdienst erfolgen.

Zusätzlich stehen Profilmethoden zur Verfügung, um festzustellen, ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer mit seinen Fähigkeiten und Kenntnissen am Arbeitsplatz einsetzbar ist. Dazu gehören standardisierte Tests und Profilvergleichsverfahren wie IMBA oder MELBA.

Risiken beurteilen (Gefährdungsbeurteilung)

Unternehmen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen aller Beschäftigten zu beurteilen und daraus erforderliche Schutzmaßnahmen abzuleiten, umzusetzen und eventuell anzupassen. Dies gilt insbesondere für schutzbedürftige Beschäftigte, wie Menschen mit Behinderungen. So können beispielsweise spezifische Risiken, wie die Gefahr beim Führen eines Gabelstaplers für Beschäftigte mit Epilepsie, identifiziert werden.

4. Maßnahmen planen und erproben

Für die behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung hat sich die systematische Vorgehensweise nach dem REHADAT-tops-Prinzip bewährt.

REHADAT-tops

  • technisch
  • organisatorisch
  • personenzentriert
  • sozial

Die Vorgehensweise beginnt sinnvollerweise mit technischen Maßnahmen, da sich eingesetzte Hilfsmittel auch auf die Organisation und dafür erforderliche Qualifikationen auswirken kann. Alle Lösungsansätze werden von Beginn an durch soziale Maßnahmen begleitet, die zu einem unterstützenden, offenen und kommunikativen Team- und Betriebsklima beitragen sollen.

Bei der Besichtigung und Prüfung des Arbeitsplatzes zeigt sich oft, dass einfache Anpassungen (zum Beispiel Umstellung der Möbelanordnung) und organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel flexible Arbeitszeiten) bereits ausreichen, um die gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten effektiv zu unterstützen. Für umfangreichere technische Gestaltungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit, Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen vor der Anschaffung zu erproben. Einige Berufsförderungswerke bieten diesen Service an, ebenso wie auf Anfrage die Hersteller oder Vertreiber der Produkte.

5. Förderantrag stellen

Sobald feststeht, welche technischen Hilfen bestellt oder welche baulichen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor der Anschaffung oder vor Baubeginn einen Antrag auf Förderung stellen. Antragsformulare stellen die Rehabilitationsträger und Integrations-/Inklusionsämter zur Verfügung.

Welche Unterlagen gehören zum Förderantrag?

Die beizufügenden Nachweise können je nach Bundesland oder Leistungsträger variieren.

  • Ärztliches Attest oder Entlassungsbericht der Rehabilitationsklinik über Art und Umfang der Behinderung
  • Angaben über die behandelnden Ärztinnen und Ärzte
  • Gutachten
  • Nachweis über die anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Angaben zur Person sowie zum schulischen und beruflichen Werdegang
  • Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung, aus der die berufliche Relevanz der Einschränkung hervorgeht
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Kostenvoranschläge für geplante Maßnahmen (für technische Hilfen, bauliche Veränderungen); die Anzahl kann regional unterschiedlich sein
  • Sozialversicherungsnachweise, Krankenversicherungskarte
  • Mitteilung der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Schweigepflichtentbindungserklärung der Ärztin oder des Arztes, des Medizinischen Dienstes oder der Berufsgenossenschaft

6. Maßnahmen umsetzen und kontrollieren

Mit der bedarfsgerechten Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsumgebung ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Alle an der Arbeitsgestaltung Beteiligten, insbesondere die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer und die unmittelbare Führungskraft, sollten überprüfen, ob die Anpassungen wirksam sind und keine weiteren gesundheitlichen Risiken mit sich bringen. Dies gilt auch für die unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen.

Danach können weitere Optimierungsschritte wie Software-Updates, technische Nachrüstungen oder Schulungen im Umgang mit technischen Hilfsmitteln notwendig werden.

Bei guter und vorausschauender Planung sind positive Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erwarten.