Beratung und Unterstützung
Bei Fragen zur technischen Arbeitsanpassung, zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung können verschiedene betriebsinterne und externe Ansprech- und Beratungsstellen unterstützen.
Dieser Artikel im Überblick:
- Innerbetriebliche Anlauf- und Beratungsstellen
- Außerbetriebliche Anlauf- und Beratungsstellen
- Technische Beratungsdienste (TBD)
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
- Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB)
- Integrationsfachdienste (IFD)
- Berufsförderungswerke (BFW) und Berufsbildungswerke (BBW)
- Jobcoaches
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Hilfsmittelberatungsstellen
- Hilfsmittelhersteller, Hilfsmittelvertriebe und Kfz-Umrüstbetriebe
- Selbsthilfeorganisationen
- Weitere Informationen
Menschen mit Beeinträchtigungen sind häufig die besten Expertinnen und Experten für ihre eigenen Bedürfnisse. Daher sollte bei der behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung und Auswahl des passenden Hilfsmittels die betroffene Person immer aktiv einbezogen und konsultiert werden.
Innerbetriebliche Anlauf- und Beratungsstellen
Je nach Betriebsgröße, Betriebsorganisation oder Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung gibt es in den Betrieben unterschiedliche Expertinnen und Experten, die mit ihrem Wissen zu einer ergonomischen, sicheren und behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung mit technischen Hilfen beitragen können.
Betriebliche Interessenvertretung und Inklusionsteam
Je nach Unternehmensart und Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung gibt es verschiedene betriebliche Interessenvertretungen, die zum Beispiel vom Unternehmen gestellt oder von den Mitarbeitenden gewählt werden, verpflichtend oder freiwillig sind. Hierzu zählen die Schwerbehindertenvertretung (SBV), der Betriebs-, Personalrat oder die kirchliche Mitarbeitendenvertretung, die Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers.
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung und werden je nach Gefahren, Betriebsgröße und Organisation eines Unternehmens bestellt. Sie müssen Fachärztinnen oder Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärztinnen bzw. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ sein. Nach dem Arbeitsschutzgesetz arbeiten Betriebsärztinnen und -ärzte eng mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und anderen betrieblichen Akteuren des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS, SiFa oder FASi) ist eine beratende Person im Betrieb, die in Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Arbeitssicherheit unterstützt. Nach dem Arbeitsschutzgesetz wird sie ähnlich wie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzten schriftlich von den Arbeitgebenden bestellt.
Weitere innerbetriebliche Anlaufstellen
Weitere Anlaufstellen können BEM-Beauftragte (Betriebliches Eingliederungsmanagement), Ergonomiebeauftragte oder Disability Managerinnen und Disability Manager sein, die zum Teil als externe Dienstleister agieren.
Außerbetriebliche Anlauf- und Beratungsstellen
Die externen Beratungs- und Anlaufstellen haben zum Teil spezielle thematische Schwerpunkte oder richten sich gezielt an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Leistungsberechtigte.
Technischer Beratungsdienst (TBD)
Der Technische Beratungsdienst (TBD), auch Technischer Dienst oder Ingenieursfachdienst genannt, der Integrationsämter/Inklusionsfachdienste und der Agenturen für Arbeit berät und unterstützt bei der bedarfsgerechten und barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsstätte und der Wohnung. Die Ingenieurinnen und Ingenieure bieten Arbeitsplatzbegehungen vor Ort und auch eine betriebswirtschaftliche Beratung an. Der Service ist kostenlos.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Die Einheitlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber sind trägerunabhängige Lotsen für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen ausbilden, einstellen und beschäftigen. Die EAAs bieten Arbeitsplatzbegehungen an, unterstützen bei der Antragstellung und sollen als zentrale Beratungsstellen schnell erreichbar und regional gut vernetzt sein.
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB)
Die bundesweiten EUTBs bieten kostenlos Planungs-, Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen bei der Beantragung von Teilhabeleistungen an. Besonders berücksichtigt wird dabei das Prinzip des Peer Counseling, bei dem Betroffene Betroffene beraten.
Integrationsfachdienste (IFD)
Integrationsfachdienste (IFD) beraten und unterstützen im Auftrag der Integrationsämter/Inklusionsämter und Rehabilitationsträger Menschen mit Behinderungen bei der Suche eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes und unterstützen in Konflikten, um den Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern. Manche IFD haben sich auf Sehbehinderung und Hörbehinderung spezialisiert und können zu behinderungskompensierender Technik wie Konferenztechnik für Hörgeschädigte beraten. Es kann sein, dass einige IFD Hilfsmittel zum Testen vorhalten.
Berufsförderungswerke (BFW) und Berufsbildungswerke (BBW)
- Berufsbildungswerke (BBW) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, in denen junge Menschen mit Behinderungen eine berufliche Erstausbildung oder Berufsvorbereitung absolvieren können. Außerdem werden Maßnahmen zur Erprobung und Förderung der Ausbildungsreife oder Berufsreife angeboten.
- Berufsförderungswerke (BFW) sind überbetriebliche Einrichtungen zur beruflichen Wiedereingliederung von erwachsenen Menschen mit Behinderungen. Es können Weiterbildungen oder Umschulungen absolviert werden.
Jobcoaches
Jobcoaching am Arbeitsplatz fördert die betriebliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen und besonderem Unterstützungsbedarf. Bei dem zeitlich befristeten Prozess werden zum Beispiel Arbeitsabläufe und neue Arbeitstechniken trainiert oder der Einsatz spezieller Hilfsmittel entwickelt und erprobt. Die externen Fachkräfte können von allen Rehabilitationsträgern und bei Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung auch von den Integrationsämtern/Inklusionsämtern finanziert werden.
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Die Ergotherapie ist eine wichtige Behandlungsmethode in der Rehabilitation von Menschen mit körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen, etwa nach einem Unfall oder Schlaganfall. Ihr Ziel ist die Förderung der Selbstständigkeit im Alltag und die Wiedereingliederung ins Berufsleben. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten arbeiten unter anderem in Reha-Kliniken, Praxen oder sozialen Einrichtungen und bringen umfassendes Fachwissen in der Anwendung von Hilfsmitteln und deren Versorgung ein.
Hilfsmittelberatungsstellen
Hilfsmittelberatungsstellen unterstützen bei der Auswahl eines passenden Hilfsmittels und testen teilweise die Qualität. Es gibt auch spezielle Beratungsstellen für hör- und sehgeschädigte Menschen.
Hilfsmittelhersteller, Hilfsmittelvertriebe und Kfz-Umrüstbetriebe
Hilfsmittelhersteller und -händler sowie Kfz-Umrüstbetriebe können technische und anwendungsbezogene Fragen zu Produkten und speziellen Fahrzeuganpassungen beantworten und unter Umständen Tipps zur Finanzierung geben.
Selbsthilfeorganisationen
Selbsthilfeverbände und Selbsthilfegruppen bieten vielfältige Informations- und Beratungsangebote für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen und deren Angehörige. Häufig verfügen diese Organisationen über ein umfangreiches Fachwissen zu behinderungsspezifischen Hilfsmitteln.