Barrierefreies Wohnen
Treppenlifte, Umfeldsteuerungen oder Stützgriffe ermöglichen eine barrierefreie Wohnraumgestaltung. Neu- oder Umbauten werden meist aus Eigenmitteln finanziert, doch in bestimmten Fällen ist eine finanzielle Förderung möglich.
Dieser Artikel im Überblick:
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige gibt es Darlehen oder Zuschüsse, um die selbstbestimmte Teilhabe und eigenständige Lebensführung zu unterstützen. Die Fördergrenzen sind unterschiedlich, die Förderhöhe zum Teil einkommensabhängig.
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie, den Förderantrag vor dem Bau und vor einem Kaufvertrag zu stellen und die schriftliche Genehmigung abzuwarten!
Gesetzliche Pflegeversicherung
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können von der Pflegekasse einkommensunabhängige Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederhergestellt wird (§ 40, Abs. 4 SGB XI).
Förderfähig sind zum Beispiel fest installierte Treppenlifte oder Türverbreiterungen, die mit erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz der Wohnung verbunden sind, aber auch fest installierte technische Hilfen und der Ein- und Umbau von angepasstem Mobiliar.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
- Pro Maßnahme ist ein Zuschuss bis zu 4.000 EUR möglich.
- Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, erhöht sich der Zuschuss auf maximal 16.000 EUR.
Eine Maßnahme wird allerdings nur einmal gefördert, auch wenn sie mehreren Pflegebedürftigen zugutekommt und die Baumaßnahmen zeitlich auseinander liegen.
Wenn sich allerdings der Gesundheitszustand erheblich verschlechtert oder sich der Pflegegrad erhöht, kann eine zweite Maßnahme zur Wohnanpassung beantragt werden.
Verzeichnis wohnumfeldverbessernder Maßnahmen
Der GKV-Spitzenverband hat ein Verzeichnis von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erstellt, für die Pflegekassen im Einzelfall finanzielle Zuschüsse gewähren können. Das Verzeichnis berücksichtigt insbesondere digitale Technologien, ist jedoch keine Positivliste. Anbieter digitaler Technologien und anderer wohnumfeldverbessernder Maßnahmen sind eingeladen, ihre Innovationen online anzumelden. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen oder deren Bevollmächtigte, die entsprechende Maßnahmen anbieten, erbauen oder vertreiben.
Träger der Wohnungshilfe
Die Wohnungshilfe ist eine finanzielle Leistung für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und den Erhalt einer behinderungsgerechten Wohnung. Sie wird je nach Ursache der Behinderung, Schweregrad, Versicherungszeiten und Zweck von unterschiedlichen Kostenträgern gewährt. Die Regelungen sind in den einzelnen Sozialgesetzbüchern und in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung konkretisiert.
- Berufliche Teilhabe: Im Rahmen der beruflichen Teilhabe können zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Träger der sozialen Entschädigung barrierefreie Wohnmaßnahmen fördern. Das Integrations-/Inklusionsamt ist für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung zuständig und leistet im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nachrangig zu den Rehabilitationsträgern. Die Wohnmaßnahmen müssen einen Bezug zur Ausübung des Berufs und zur Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes haben.
- Soziale Teilhabe: Für die Teilhabe am sozialen Leben sind Hilfen für Anpassungen innerhalb und außerhalb der Wohnung möglich, z. B. eine Rollstuhlrampe vor dem Haus oder eine barrierefreie Küche.
Träger der Eingliederungshilfe und Grundsicherungsämter
Auch die Träger der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung können bei der Beschaffung von barrierefreiem Wohnraum unterstützen oder den behinderungsgerechten Umbau einer bestehenden Wohnung finanziell fördern. Diese Leistungen werden jedoch nur dann gewährt, wenn keine andere Stelle zuständig ist. Sie unterliegen Einkommens- und Vermögensgrenzen und können in einigen Fällen nur als Darlehen erbracht werden.
Andere Finanzierungshilfen
Staatliche und kreditwirtschaftliche Förderprogramme und Stiftungen, aber auch steuerliche Erleichterungen können die finanzielle Belastung für barrierefreie Maßnahmen verringern.
Förderprogramme der Kreditwirtschaft
Die bundeseigene KfW-Bankengruppe (Kreditinstitut für Wiederaufbau) bietet Privatpersonen Kredite und Zuschüsse für barrierefreies Umbauen, Bauen und Kauf von umgebautem Wohnraum an.
Kredit Nr. 159: Altersgerecht umbauen – Kredit
Das Programm Nummer 159 ist ein günstiger Kredit für den Abbauf von Barrieren und besseren Einbruchschutz. Unabhängig vom Alter wird ein Kredit von maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit gewährt. Den Kredit können Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Mieterinnen und Mieter in Absprache mit dem Vermieter oder der Vermieterin beantragen. Die Abwicklung und Auszahlung des Kredits übernimmt die jeweilige Hausbank.
Zuschuss Nr. 455-B: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort bezuschusst die KfW-Bank unabhängig vom Alter Einzelmaßnahmen bis zu 2.500 EUR und für den Standard „Altersgerechtes Bauen“ bis zu 6.250 EUR.
Die beiden Förderprogramme Kredit 159 und Investitionszuschuss 455 können aber nicht miteinander kombiniert werden.
Darüber hinaus gibt es noch andere Banken, die Förderdarlehen vergeben, wie zum Beispiel die NRW.Bank.
Förderprogramme der Bundesländer, Städte und Gemeinden
Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden haben eigene Förderprogramme für den altersgerechten und barrierefreien Um- und Ausbau, oft zeitlich befristet und mit unterschiedlichen Förderbedingungen. Auskünfte erteilen die örtlichen Wohnungsämter oder die Staats- und Landesbanken.
Stiftungen
Einige Stiftungen fördern barrierefreies Bauen oder Umbauten wie die Elsa-Krauschitz-Stiftung oder die Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe-Otto Perl.
Steuererleichterungen
Steuerpflichtige können die Umbaukosten als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung geltend machen. Es ist wichtig, sich vor Beginn der Umbaumaßnahmen beim eigenen Finanzamt zu erkundigen, welche Unterlagen (Rechnungskopien, Behindertenausweis, Atteste etc.) dafür einzureichen sind.
Beratungsstellen und Musterwohnungen
Barrierefreies Bauen erfordert eine vorausschauende Planung und eine genaue Kalkulation der teilweise hohen Kosten. Fachliche Unterstützung bieten zum Beispiel folgende Anlaufstellen:
- Wohnberatungsstellen: In Deutschland gibt es keine eigene Wohnberatung, sie ist häufig in andere Beratungsangebote (z. B. Pflegestützpunkte) integriert.
- Sachverständige: Dies sind speziell ausgebildete Fachplanerinnen und Fachplaner sowie Sachverständige für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen. Dazu gehören die Bundesarchitektenkammer (BAK), die Bundesingenieurkammer (BIngK) sowie die Handwerkskammern (z. B. Zentralverband Sanitär Heizung Klima - ZVSHK).
- Selbsthilfevereine und -verbände: Diese Institutionen helfen bei der Antragstellung oder vermitteln kompetente Hilfe (z. B. Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter BSK).